Berlin. Frauen und Männer, die ab dem 1. Januar 2014 einen Freiwilligen Wehrdienst leisten werden oder wollen, müssen sich auf die Besteuerung wehrsoldrechtlicher Leistungen einstellen. Diese steuerliche Mehrbelastung soll sich aber – je nach individuellem Fall – auf höchstens 30 Euro monatlich belaufen.