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Nachrichten


Berlin. Gute Nachrichten für Reservisten – wahrscheinlich erhalten sie bei Wehrübungen bald mehr Geld. Die Bundesregierung hat am 13. Februar die Novellierung des Unterhaltssicherungsgesetzes verabschiedet. Ein Schwerpunkt der Initiative ist die Anpassung der Mindestbeträge an die Nettobezüge der aktiven Berufs- und Zeitsoldaten. Das „Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften“ liegt mittlerweile dem Bundesrat vor; der Regierungsentwurf wurde dort allerdings noch nicht behandelt. Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig, deshalb muss sich später auch der Deutsche Bundestag damit befassen. Mit dem Inkrafttreten ist frühestens im Juli dieses Jahres zu rechnen.

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Berlin. Frauen und Männer, die ab dem 1. Januar 2014 einen Freiwilligen Wehrdienst leisten werden oder wollen, müssen sich auf die Besteuerung wehrsoldrechtlicher Leistungen einstellen. Diese steuerliche Mehrbelastung soll sich aber – je nach individuellem Fall – auf höchstens 30 Euro monatlich belaufen.

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