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Nachrichten


Berlin. Die Innere Führung der Bundeswehr ist 2017 in schlimme Turbulenzen geraten. Im Februar erfuhr die Öffentlichkeit von entwürdigenden Aufnahmeritualen, sexuell motivierten Übergriffen und sadistischen Ausbildungspraktiken in der Pfullendorfer Staufer-Kaserne. Im März wurde bekannt, dass in der Hochstaufen-Kaserne in Bad Reichenhall ein Soldat monatelang durch Mannschaftsdienstgrade und Vorgesetzte sexuell belästigt und genötigt worden sein soll. Im April bestätigte das Verteidigungsministerium, dass bereits im vergangenen Jahr zwei Ausbilder der Karl-Günther-Kaserne in Sondershausen Untergebene verbal angegriffen und übel schikaniert hatten. Die Häufung der Dienstvergehen, offenbar auch auf eine schleichende Verrohung der Sitten innerhalb der Truppe und auf mangelnde Dienstaufsicht zurückzuführen, wurde schließlich noch getoppt: Am 26. April verhafteten Beamte des Bundeskriminalamtes einen 28 Jahre alten Bundeswehrangehörigen im Range eines Oberleutnants wegen Terrorverdachts. Zu dem ganzen Themenkomplex äußerte sich jetzt der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Hans-Peter Bartels, in einem Interview mit der Wochenzeitung Das Parlament (Ausgabe vom heutigen Montag, 22. Mai). Wir veröffentlichen den Text mit freundlicher Genehmigung der Berliner Redaktion.

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Düsseldorf/Berlin. Ein 27 Jahre alter Stabsunteroffizier aus Solingen war von der Bundeswehr zum 30. November 2013 wegen dreier Dienstvergehen mit rechtsextremistischem Bezug entlassen worden. Dagegen hatte der frühere Zeitsoldat, der sogar für die Laufbahn der Feldwebel des Allgemeinen Fachdienstes zugelassen gewesen war, vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf geklagt. Wie die zehnte Kammer des Gerichts, die unter anderem für Soldatenrecht zuständig ist, nun am heutigen Mittwoch (25. Januar) entschied, war die Entlassung rechtmäßig. Die Anrede anderer Soldaten als „Juden“, das Anfertigen eines Hakenkreuzes mit Kabelbindern im Unterricht sowie die Bezeichnung eines dunkelhäutigen zivilen Auszubildenden als „Nigger“ rechtfertigten die Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit, erklärte Verwaltungsrichter Dr. Robert Bach in seiner Urteilsbegründung.

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Berlin/Wien. Ab dem 1. Juli 2017 muss sich jeder Bewerber bei der Bundeswehr einer einfachen Sicherheitsüberprüfung durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) unterziehen. Das sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines „16. Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes“ vor, der am Donnerstag dieser Woche (10. November) in erster Lesung im Bundestag beraten werden soll. In der Begründung der Regierung heißt es unter anderem: „Aktuell liegen Hinweise vor, dass islamistische Kreise versuchen, sogenannte ,Kurzzeitdiener‘ in die Bundeswehr zu bringen, damit sie eine Ausbildung [in der Handhabung und im Gebrauch von Kriegswaffen] erhalten.“ Wie berechtigt dieses Gesetzesvorhaben ist, zeigen alarmierende Vorfälle: In der Truppe wurden bereits etliche Islamisten vom MAD enttarnt, ein deutschsprachiges Dschihad-Magazin fordert von seinen Lesern einen Beitrag zum sogenannten „Heiligen Krieg“ und kopiert dazu unverfroren Elemente der Bundeswehr-Nachwuchswerbung. So wird aus „Mach, was wirklich zählt“ das Plagiat „Mach etwas, was bei Allah wirklich zählt“.

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Berlin/Köln. Männer und Frauen müssen sich künftig vor ihrem Eintritt in die Bundeswehr einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Soldatengesetzes vor. Überprüft werden sollen nach den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes sowohl Berufs- und Zeitsoldaten als auch freiwillig Wehrdienst Leistende. Die Regelung soll auch für ungediente Reservisten gelten, die in ein Reservistendienstverhältnis berufen werden wollen.

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Berlin. Wie die Welt am Sonntag am heutigen 28. August berichtet, soll der Militärnachrichtendienst MAD (Militärischen Abschirmdienst) ab Juli nächsten Jahres Bundeswehr-Bewerber noch vor ihrer Einstellung sicherheitsüberprüfen. Extremisten und Kriminelle sollen so schon vor Dienstantritt aufgespürt werden.

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