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Berlin/Köln. Männer und Frauen müssen sich künftig vor ihrem Eintritt in die Bundeswehr einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Soldatengesetzes vor. Überprüft werden sollen nach den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes sowohl Berufs- und Zeitsoldaten als auch freiwillig Wehrdienst Leistende. Die Regelung soll auch für ungediente Reservisten gelten, die in ein Reservistendienstverhältnis berufen werden wollen.

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Berlin. Die Allgemeine Wehrpflicht ist in Deutschland seit fast zwei Jahren Geschichte. Am 24. März 2011 hatte der Bundestag diese Wehrform mit großer Mehrheit (zum 1. Juli) ausgesetzt. Der Wehrdienst war nach dem Ende des Ost-West-Konflikts mehrfach verkürzt worden, am Ende dauerte er nur noch sechs Monate, Wehrgerechtigkeit war da nicht mehr möglich. Dem Zwang folgte das Prinzip der Freiwilligkeit: am 4. Juli 2011 begrüßte Verteidigungsminister Thomas de Maizière in der Julius-Leber-Kaserne in Berlin persönlich die ersten Freiwillig Wehrdienst Leistenden. Mit Handschlag…

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