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Nachrichten


Bonn/Koblenz. Westafrika wird heimgesucht von Krisen und Konflikten und eine durch den Ukraine-Krieg sich ständig verschlimmernde Nahrungsmittelkrise. Die Bundeswehr engagiert sich in Mali bei zwei multinationalen Missionen: bei der Ausbildungs- und Beratungsmission der Europäischen Union (European Union Training Mission, EUTM) und bei der Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen MINUSMA (United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission). Der Einsatz in Mali ist der größte der Bundeswehr und bei weitem auch der gefährlichste, trotzdem wird er in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Durch Putins Krieg in der Ukraine fokussiert sich der gegenwärtige sicherheitspolitische Diskurs auf Fragen der Landes- und Bündnisverteidigung und auf das Kriegsgeschehen dort.

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Berlin. Über die Anzahl der Dienstposten für Wehrdisziplinaranwälte bei der Bundeswehr erkundigte sich am 22. Januar bei der Bundesregierung die Bundestagsfraktion der Linken. Christine Buchholz, André Hahn, Ulla Jelpke und weitere Abgeordnete der Fraktion wollten wissen, wie es insgesamt um die „Kapazitäten der Bundeswehr zur Bekämpfung rechtsextremer Aktivitäten“ steht. Dabei verwiesen sie unter anderem auf den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, der in der Vergangenheit bereits mehrfach auf eine „personelle Unterbesetzung in der Rechtspflege“ der Streitkräfte aufmerksam gemacht hatte. Laut Auskunft der Bundesregierung vom 6. Februar „weist die Rechtspflege der Bundeswehr im Januar 2020 ein Dienstpostensoll an Rechtsberatern, die im Nebenamt die Funktion Wehrdisziplinaranwalt wahrnehmen, von insgesamt 152 Dienstposten auf“. Hiervon sind der Regierung zufolge 132 Dienstposten besetzt, 20 Wehrdisziplinaranwälte fehlen demnach momentan.

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Berlin. In ihrem Tagesbefehl vom heutigen Dienstag (30. Mai) hat Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen vier einschneidende Unterstellungswechsel im Bereich der Streitkräftebasis angekündigt. So sollen künftig der Militärische Abschirmdienst (MAD) mit seinem Amt (Hauptsitz Köln) und das Koblenzer Zentrum Innere Führung direkt dem Bundesministerium der Verteidigung zugeordnet werden. Dienst beziehungsweise Amt und Zentrum unterstanden bislang dem Inspekteur Streitkräftebasis – derzeit ist dies Generalleutnant Martin Schelleis. Im Gegenzug werden dem Inspekteur nun das ABC-Abwehrkommando in Bruchsal und das Kommando Feldjägerwesen in Hannover unmittelbar unterstellt. Beide Kommandos unterstehen momentan noch dem Kommando Territoriale Aufgaben der Streitkräftebasis, das seinen Sitz in Berlin hat.

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Berlin/Kempten. Auch wenige (bis gar keine) Informationen können mitunter das Ausgangsmaterial für einen interessanten redaktionellen Beitrag sein. Vor gut zwei Wochen, am 10. August, veröffentlichte der Deutsche Bundestag seine Drucksache 18/9371. In diesem sechsseitigen Papier nimmt die Bundesregierung Stellung zur „Entwicklung des Sondergerichtsstands und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Kempten für Straftaten Bundeswehrangehöriger im Auslandseinsatz“. Der Sondergerichtsstand beim Amtsgericht Kempten bearbeitet seit dem 1. April 2013 bereits entsprechende Fälle. Das Aufgabenpaket der neuen Institution hat der Justiziar des Deutschen Bundeswehr-Verbandes, Christian Sieh, einmal wie folgt skizziert: „Möglichst alle einschlägigen Ermittlungsverfahren sollen [hier] bei einer Staatsanwaltschaft konzentriert und eine effektive und zügige Strafverfolgung garantiert werden.“ Eine aufschlussreiche Zwischenbilanz erwartete vor Kurzem von der Bundesregierung die Bundestagsfraktion der Linken. Jan Korte, Frank Tempel, Jan van Aken und andere hatten dazu 18 präzise Fragen formuliert und eingereicht. Elf davon blieben unbeantwortet …

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Berlin. Die Einflussmöglichkeiten der soldatischen Interessenvertretungen sollen gestärkt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes vor. Konkret sollen die Ende 2012 in der Übergangsphase der Neuausrichtung der Bundeswehr untergesetzlich eingerichteten Vertrauenspersonenausschüsse bei den Kommandos der militärischen Organisationsbereiche nun gesetzlich verankert werden. Zudem sollen die Vertrauenspersonen durch eine „maßvolle Erweiterung“ ihrer Beteiligungsrechte in qualitativer und quantitativer Hinsicht gestärkt werden. Ebenso soll ihre Amtszeit verlängert werden. Das Parlament beriet am vergangenen Donnerstag (12. Mai) erstmals über das „Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften“.

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