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Nachrichten


Berlin/Bad Reichenhall. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat für die Traditionspflege der Bundeswehr eine neue Blickrichtung verordnet: nach vorne, nicht rückwärtsgewandt! Im Zuge der Affäre um den terrorverdächtigen, mutmaßlich rechtsextremen Heeresoffizier Franco A. hatte sie vor Kurzem unter anderem eine Durchsuchung unserer Kasernen nach NS-Symbolen und Wehrmachtsandenken angeordnet. Entdeckt und gemeldet wurden schließlich mehr als 400 Devotionalien aus deutscher Vergangenheit – darunter auch ein Objekt mit Hakenkreuz. Und was ist mit verherrlichenden Landsergemälden an Kasernenwänden, wie etwa in Bad Reichenhall? Denn die Bundeswehr unterhält in mehreren Liegenschaften immer noch Gebäude, an denen sich Wandbilder und Fassadenreliefs sowie andere architektonische Artefakte aus der NS-Zeit befinden. Ein zentrales Verzeichnis aller Gebäude mit Attributen der NS-Architektur, die von der Truppe genutzt beziehungsweise bewirtschaftet werden, gibt es jedoch leider nicht.

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Düsseldorf/Berlin. Ein 27 Jahre alter Stabsunteroffizier aus Solingen war von der Bundeswehr zum 30. November 2013 wegen dreier Dienstvergehen mit rechtsextremistischem Bezug entlassen worden. Dagegen hatte der frühere Zeitsoldat, der sogar für die Laufbahn der Feldwebel des Allgemeinen Fachdienstes zugelassen gewesen war, vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf geklagt. Wie die zehnte Kammer des Gerichts, die unter anderem für Soldatenrecht zuständig ist, nun am heutigen Mittwoch (25. Januar) entschied, war die Entlassung rechtmäßig. Die Anrede anderer Soldaten als „Juden“, das Anfertigen eines Hakenkreuzes mit Kabelbindern im Unterricht sowie die Bezeichnung eines dunkelhäutigen zivilen Auszubildenden als „Nigger“ rechtfertigten die Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit, erklärte Verwaltungsrichter Dr. Robert Bach in seiner Urteilsbegründung.

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