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Nachrichten


Koblenz. Ein Zeitsoldat, der eine Vielzahl von Inhalten mit rechtsextremistischen Bezügen auf seinem Mobiltelefon gespeichert lässt und darüber hinaus Fotos und Videos mit sicherheitsrelevanten Informationen aufnimmt und diese Dateien an Dritte weiterleitet, verstößt gegen seine Dienstpflicht und darf fristlos aus der Bundeswehr entlassen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

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Gießen/Iraklio (Kreta). Die Entlassung eines Bundeswehrsoldaten, der auf einem Felsplateau auf Kreta die griechische Flagge gegen die deutsche ausgetauscht hatte, ist rechtmäßig. Er habe das Ansehen der Bundeswehr verletzt, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Gießen am vergangenen Mittwoch (21. Mai). Mit dem Urteil wies die 5. Kammer des Gerichts die Klage des Zeitsoldaten gegen seine fristlose Entlassung aus der Truppe ab.

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Berlin. Das Verteidigungsministerium will zwei neue Mannschaftsdienstgrade einführen: den Korporal und den Stabskorporal. Die Öffentlichkeit wurde darüber am 3. August im Onlineportal der Bundeswehr informiert. Kurz zuvor, am 31. Juli, hatte der FDP-Bundestagsabgeordnete Christian Sauter die Bundesregierung angefragt, „in welchem Stadium sich die Planung zur Einführung der Dienstgrade ,Korporal‘ und ,Stabskorporal‘ in die Bundeswehr [befinden] und bis wann mit der Einführung zu rechnen ist“.

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Berlin/Osnabrück. Die Bundeswehr sollte wieder mehr Reparaturen selbst durchführen, dies könnte sich positiv auf ihre Einsatzbereitschaft auswirken. Diesen Standpunkt vertritt der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Hans-Peter Bartels. In einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung, erschienen in der gestrigen Ausgabe (20. März) des Blattes, forderte der SPD-Politiker: „Ich bin dafür, dass mehr Instandsetzungsfähigkeiten wieder näher zur Truppe kommen.“ Die Soldaten seien in der Lage, viele Aufgaben selbst zu erledigen und verfügten außerdem über die nötigen Techniker.

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Düsseldorf/Berlin. Ein 27 Jahre alter Stabsunteroffizier aus Solingen war von der Bundeswehr zum 30. November 2013 wegen dreier Dienstvergehen mit rechtsextremistischem Bezug entlassen worden. Dagegen hatte der frühere Zeitsoldat, der sogar für die Laufbahn der Feldwebel des Allgemeinen Fachdienstes zugelassen gewesen war, vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf geklagt. Wie die zehnte Kammer des Gerichts, die unter anderem für Soldatenrecht zuständig ist, nun am heutigen Mittwoch (25. Januar) entschied, war die Entlassung rechtmäßig. Die Anrede anderer Soldaten als „Juden“, das Anfertigen eines Hakenkreuzes mit Kabelbindern im Unterricht sowie die Bezeichnung eines dunkelhäutigen zivilen Auszubildenden als „Nigger“ rechtfertigten die Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit, erklärte Verwaltungsrichter Dr. Robert Bach in seiner Urteilsbegründung.

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