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Nachrichten


Frankfurt am Main/Berlin. Der gestrige Donnerstag (20. Mai) war für die Bundeswehr kein gewöhnlicher Tag – schier allgegenwärtig schien das Thema „Rechtsextreme in den eigenen Reihen“. Am Vormittag hat in Frankfurt am Main im Saal 165 C des Oberlandesgerichts vor dem 5. Strafsenat, dem Staatsschutzsenat, die Hauptverhandlung gegen den 32-jährigen Bundeswehr-Oberleutnant Franco A. begonnen. Ihm wird unter anderem die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ zur Last gelegt. Die oberste Anklagebehörde will auch beweisen, dass der aus Offenbach stammende Offizier ein – so formuliert es der Journalist Martin Steinhagen in seinem Beitrag für DIE ZEIT – „bestens vernetzter rechtsextremer Täter“ ist. Am Nachmittag dann hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten und zur Sicherheitsüberprüfung von Reservistinnen und Reservisten“ beschlossen. Die Wehrbeauftragte Eva Högl äußerte sich danach zur Reform der Sicherheitsüberprüfung und zum Dauerbrenner „Rechtsextremismus“. Über die „Verdachtsfälle im Bereich des Rechtsextremismus in den Streitkräften“ hat das Verteidigungsministerium erst vor Kurzem aktuelle Zahlen für das Jahr 2020 vorgelegt.

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Karlsruhe/Berlin. Für die Medien war der Fall des 28 Jahre alten Offenbacher Oberleutnants Franco A. im Frühjahr und Sommer dieses Jahres das gefundene Fressen für Auflage und Quote. Der Ende April wegen Terrorverdachts festgenommene Heeresoffizier saß bis jetzt in Untersuchungshaft. Mit Beschluss vom gestrigen Mittwoch (29. November) hob der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) – auch als Staatsschutzsenat bezeichnet – den aktuellen Haftbefehl des BGH-Ermittlungsrichters gegen den Verdächtigen auf. Es bestehe kein Haftgrund mehr, so die Karlsruher Juristen. Der Beschuldigte sei in dieser Sache aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

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Karlsruhe. Der 3. Strafsenat des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) – auch als Staatsschutzsenat bezeichnet – hat die Haftbeschwerde des Bundeswehroffiziers Franco A. verworfen. Der Ende April wegen Terrorverdachts festgenommene Oberleutnant bleibt damit in Untersuchungshaft. Franco A. wird verdächtigt, gemeinsam mit zwei Komplizen rechtsextremistisch motivierte Anschläge geplant zu haben. Der Beschluss des Staatsschutzsenats erging vor mehr als drei Wochen, am 27. Juli (Aktenzeichen StB 16/17).

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Berlin. Die Innere Führung der Bundeswehr ist 2017 in schlimme Turbulenzen geraten. Im Februar erfuhr die Öffentlichkeit von entwürdigenden Aufnahmeritualen, sexuell motivierten Übergriffen und sadistischen Ausbildungspraktiken in der Pfullendorfer Staufer-Kaserne. Im März wurde bekannt, dass in der Hochstaufen-Kaserne in Bad Reichenhall ein Soldat monatelang durch Mannschaftsdienstgrade und Vorgesetzte sexuell belästigt und genötigt worden sein soll. Im April bestätigte das Verteidigungsministerium, dass bereits im vergangenen Jahr zwei Ausbilder der Karl-Günther-Kaserne in Sondershausen Untergebene verbal angegriffen und übel schikaniert hatten. Die Häufung der Dienstvergehen, offenbar auch auf eine schleichende Verrohung der Sitten innerhalb der Truppe und auf mangelnde Dienstaufsicht zurückzuführen, wurde schließlich noch getoppt: Am 26. April verhafteten Beamte des Bundeskriminalamtes einen 28 Jahre alten Bundeswehrangehörigen im Range eines Oberleutnants wegen Terrorverdachts. Zu dem ganzen Themenkomplex äußerte sich jetzt der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Hans-Peter Bartels, in einem Interview mit der Wochenzeitung Das Parlament (Ausgabe vom heutigen Montag, 22. Mai). Wir veröffentlichen den Text mit freundlicher Genehmigung der Berliner Redaktion.

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