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Nachrichten


Düsseldorf/Berlin. Ein 27 Jahre alter Stabsunteroffizier aus Solingen war von der Bundeswehr zum 30. November 2013 wegen dreier Dienstvergehen mit rechtsextremistischem Bezug entlassen worden. Dagegen hatte der frühere Zeitsoldat, der sogar für die Laufbahn der Feldwebel des Allgemeinen Fachdienstes zugelassen gewesen war, vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf geklagt. Wie die zehnte Kammer des Gerichts, die unter anderem für Soldatenrecht zuständig ist, nun am heutigen Mittwoch (25. Januar) entschied, war die Entlassung rechtmäßig. Die Anrede anderer Soldaten als „Juden“, das Anfertigen eines Hakenkreuzes mit Kabelbindern im Unterricht sowie die Bezeichnung eines dunkelhäutigen zivilen Auszubildenden als „Nigger“ rechtfertigten die Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit, erklärte Verwaltungsrichter Dr. Robert Bach in seiner Urteilsbegründung.

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Berlin. Der Mai 2012 ist den deutschen Sicherheitsbehörden in ganz besonders schlechter Erinnerung geblieben. Damals begann, was unbedingt vermieden werden sollte: die direkte Konfrontation zwischen Islamismus und Rechtsextremismus in Deutschland. Diese neue Situation ist auch ein Schwerpunktthema im „Verfassungsschutzbericht 2012“. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich und Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen stellten den Bericht am 11. Juni in Berlin vor.

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