Berlin/Wien. Ab dem 1. Juli 2017 muss sich jeder Bewerber bei der Bundeswehr einer einfachen Sicherheitsüberprüfung durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) unterziehen. Das sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines „16. Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes“ vor, der am Donnerstag dieser Woche (10. November) in erster Lesung im Bundestag beraten werden soll. In der Begründung der Regierung heißt es unter anderem: „Aktuell liegen Hinweise vor, dass islamistische Kreise versuchen, sogenannte ,Kurzzeitdiener‘ in die Bundeswehr zu bringen, damit sie eine Ausbildung [in der Handhabung und im Gebrauch von Kriegswaffen] erhalten.“ Wie berechtigt dieses Gesetzesvorhaben ist, zeigen alarmierende Vorfälle: In der Truppe wurden bereits etliche Islamisten vom MAD enttarnt, ein deutschsprachiges Dschihad-Magazin fordert von seinen Lesern einen Beitrag zum sogenannten „Heiligen Krieg“ und kopiert dazu unverfroren Elemente der Bundeswehr-Nachwuchswerbung. So wird aus „Mach, was wirklich zählt“ das Plagiat „Mach etwas, was bei Allah wirklich zählt“.