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Nachrichten


Düsseldorf/Berlin. Ein 27 Jahre alter Stabsunteroffizier aus Solingen war von der Bundeswehr zum 30. November 2013 wegen dreier Dienstvergehen mit rechtsextremistischem Bezug entlassen worden. Dagegen hatte der frühere Zeitsoldat, der sogar für die Laufbahn der Feldwebel des Allgemeinen Fachdienstes zugelassen gewesen war, vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf geklagt. Wie die zehnte Kammer des Gerichts, die unter anderem für Soldatenrecht zuständig ist, nun am heutigen Mittwoch (25. Januar) entschied, war die Entlassung rechtmäßig. Die Anrede anderer Soldaten als „Juden“, das Anfertigen eines Hakenkreuzes mit Kabelbindern im Unterricht sowie die Bezeichnung eines dunkelhäutigen zivilen Auszubildenden als „Nigger“ rechtfertigten die Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit, erklärte Verwaltungsrichter Dr. Robert Bach in seiner Urteilsbegründung.

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Berlin. Wie die Welt am Sonntag am heutigen 28. August berichtet, soll der Militärnachrichtendienst MAD (Militärischen Abschirmdienst) ab Juli nächsten Jahres Bundeswehr-Bewerber noch vor ihrer Einstellung sicherheitsüberprüfen. Extremisten und Kriminelle sollen so schon vor Dienstantritt aufgespürt werden.

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Berlin/Speyer. Die Gesetze zur Terrorismusbekämpfung kommen auf den Prüfstand. Das renommierte Deutsche Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung (DFÖV) in Speyer soll sie unter Leitung des Rechtswissenschaftlers Professor Jan Ziekow einem formellen Bewertungsverfahren unterziehen. Einem entsprechenden Vorschlag des Bundesinnenministeriums stimmte der Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 15. Mai geschlossen zu.

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