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Nachrichten


Berlin/Frankfurt am Main. Die bundeseigene Treuhandgesellschaft VEBEG GmbH hat in den Jahren 2011 bis 2021 fast 344 Millionen Euro (343.868.000 Euro) an Erlösen durch den Verkauf von Material aus den Beständen der Bundeswehr erzielt. Dies teilte die Bundesregierung am 14. April in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion des Bundestages mit.

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Berlin/Stuttgart. Im Februar 2020 zerschlugen deutsche Sicherheitsbehörden ein rechtsextremistisches Terrornetz. Den Ermittlungen zufolge hatte eine „Gruppe S.“ Anschläge sowie Attentate geplant und beabsichtigt, in Deutschland eine Bürgerkriegssituation zu schaffen. Am 4. November 2020 erhob die Bundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen elf mutmaßliche Mitglieder dieser rechtsterroristischen Vereinigung und einen mutmaßlichen Unterstützer. Die Hauptverhandlung in dem Staatsschutzverfahren findet nun ab dem 13. April vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Stuttgart, Prozessgebäude Stammheim, statt. Über den Fall berichtete das ZDF-Politmagazin „Frontal 21“ am gestrigen Dienstag (6. April).

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Berlin. Die Bundestagsfraktion der Linken wollte von der Bundesregierung wissen, wie viele Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen es im Rahmen des Geheim- und Sabotageschutzes des Bundes in den vergangenen drei Jahren gegeben hat. Am 16. Januar lieferte die Regierung in einem 17-seitigen Papier Informationen zu den Jahren 2014, 2015 und 2016 (Zeitraum Januar bis einschließlich November). Im militärischen Bereich wurden demnach von Januar bis November vergangenen Jahres 43.687 Sicherheitsüberprüfungen abgeschlossen. Dabei waren auch 13.549 Ehepartner, Lebensgefährten oder Mitbewohner in die Befragung mit einbezogen worden.

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Berlin/Wien. Ab dem 1. Juli 2017 muss sich jeder Bewerber bei der Bundeswehr einer einfachen Sicherheitsüberprüfung durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) unterziehen. Das sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines „16. Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes“ vor, der am Donnerstag dieser Woche (10. November) in erster Lesung im Bundestag beraten werden soll. In der Begründung der Regierung heißt es unter anderem: „Aktuell liegen Hinweise vor, dass islamistische Kreise versuchen, sogenannte ,Kurzzeitdiener‘ in die Bundeswehr zu bringen, damit sie eine Ausbildung [in der Handhabung und im Gebrauch von Kriegswaffen] erhalten.“ Wie berechtigt dieses Gesetzesvorhaben ist, zeigen alarmierende Vorfälle: In der Truppe wurden bereits etliche Islamisten vom MAD enttarnt, ein deutschsprachiges Dschihad-Magazin fordert von seinen Lesern einen Beitrag zum sogenannten „Heiligen Krieg“ und kopiert dazu unverfroren Elemente der Bundeswehr-Nachwuchswerbung. So wird aus „Mach, was wirklich zählt“ das Plagiat „Mach etwas, was bei Allah wirklich zählt“.

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Berlin/Köln. Männer und Frauen müssen sich künftig vor ihrem Eintritt in die Bundeswehr einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Soldatengesetzes vor. Überprüft werden sollen nach den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes sowohl Berufs- und Zeitsoldaten als auch freiwillig Wehrdienst Leistende. Die Regelung soll auch für ungediente Reservisten gelten, die in ein Reservistendienstverhältnis berufen werden wollen.

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