Berlin. Nach Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes leistet die Bundeswehr auf Ersuchen anderer Behörden Amtshilfe, wenn diese ihre Aufgaben mit eigenen Mitteln nicht bewältigen können. Die Unterstützung beschränkt sich dabei auf ergänzende Hilfe in Einzelfällen und schließt eine regelmäßige, auf Dauer angelegte institutionalisierte Zusammenarbeit aus. Die Bundeswehr setzt für solche Hilfeleistungen ausschließlich verfügbares Personal und Material ein, ohne dafür speziell auszurüsten oder auszubilden und sofern der eigene Auftrag es zulässt. Weder Personal noch Material kann eigens für die Amtshilfe vorgehalten werden. Die ersuchende Behörde trägt die Gesamtverantwortung, prüft und verantwortet die Rechtmäßigkeit der Amtshandlung und des Amtshilfeantrages und erstattet später die Auslagen. Mit den Amtshilfe-Auslagen der Bundeswehr im Jahr 2024 befasste sich eine Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Jan Köstering von den Linken …
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Berlin. Mit dem Thema „Schießsportgruppen auf Bundeswehr-Gelände“ befasste sich vor Kurzem der AfD-Bundestagsabgeordnete Dirk Brandes. Der Parlamentarier (Wahlkreis Hannover-Land II, Niedersachsen) wandte sich dazu mit einer Schriftlichen Frage an die Bundesregierung. Am 14. Mai antwortete ihm der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung Sebastian Hartmann. Die Antwort dürfte vielen Schießsportgruppen in Deutschland nicht gefallen …
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Berlin. Das Thema „Schließung und Abgabe von Liegenschaften“ begleitet die Bundeswehr, seit sie mit einschneidenden Reformen (und dadurch mit weitreichenden Auswirkungen auf ihre Struktur) konfrontiert ist. Am 3. November 2022 erklärte dazu die damalige Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Verteidigung Siemtje Möller auf eine entsprechende Schriftliche Frage des Unionspolitikers Florian Hahn: „Ein wesentliches politisches Ziel im Rahmen von Neu- und Umstrukturierungen der Bundeswehr ist es, den Gebietskörperschaften Planungssicherheit im Hinblick auf die Schließung von Liegenschaften sowie die Abgabe von Liegenschaftsteilflächen zu geben.“
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Berlin. Vertreter der Bundeswehr und der Autobahn GmbH des Bundes haben jetzt eine Vereinbarung geschlossen, die bundesweit gilt. Darin geht es um die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie geschlossenen Verbandsfahrten der Streitkräfte auf deutschen Autobahnen. Das Dokument wurde unterzeichnet von Michael Güntner (Vorsitzender der Geschäftsführung der Autobahn GmbH des Bundes), Generalleutnant André Bodemann (Stellvertreter des Befehlshabers des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr) und Roland Börger (Präsident des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, kurz BAIUDBw).
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Berlin. Die weltpolitische Lage hat sich in den letzten Jahren dramatisch verändert, vor allem in Europa. Die größte Bedrohung geht dabei von Russland aus, das im vierten Jahr einen brutalen und völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt und weiter massiv aufrüstet. Neue Lagebewertungen europäischer Nachrichtendienste – darunter eine gemeinsame des Bundesnachrichtendienstes und der Bundeswehr – warnen mittlerweile sogar eindringlich davor, dass Moskau „bis zum Ende der Dekade“ wohl alle Voraussetzungen schaffen werde, einen „großmaßstäblichen konventionellen Krieg gegen den Westen“ (sprich die NATO) führen zu können. Vor dem Hintergrund dieser alarmierenden Entwicklung will die Bundesregierung nun massiv in Sicherheit und Verteidigung investieren, damit Deutschland abschreckungs- und verteidigungsfähig ist.
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