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Nachrichten


Berlin. Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2020 mehr Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als 2019. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium vom 2. März hervor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) dürfen laut den gesetzlichen Bestimmungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen. Auch technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer – sogenannte IMSI-Catcher – dürfen eingesetzt werden.

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Berlin. Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine beobachtet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ein erhöhtes Aufkommen von Desinformation durch russische Staatsmedien, russlandnahe Webseiten sowie offizielle diplomatische und Kreml-nahe Accounts in sozialen Medien. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor. Fragesteller zum Themenkomplex „Die Strategische Kommunikation der Bundesregierung und der Umgang mit Desinformation im Ukrainekrieg“ waren unter anderem Sevim Dağdelen, Andrej Hunko und Żaklin Nastić.

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Köln. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist bei seiner Arbeit auch auf vertraulich zu behandelnde Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Durch diese Hinweise – so heißt es in einer Antwort der Bundesregierung vom 21. September auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion – erhalte das Amt „sowohl Kenntnis über bisher unbekannte Sachverhalte als auch Informationen zu bekannten Sachverhalten, die hierdurch bestätigt oder ergänzt werden“. Mit dem Thema „Hinweistelefon gegen Extremismus und Terrorismus“ des Kölner Inlandsnachrichtendienstes befassten sich die AfD-Parlamentarier Bernd Baumann, Gottfried Curio und Martin Hess.

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Berlin. Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages ist am gestrigen Donnerstag (24. März) zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Die Sitzung wurde geleitet von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas. Zu seinem Vorsitzenden bestimmte das Gremium den schleswig-holsteinischen Abgeordneten Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen). Stellvertretender Vorsitzender ist Roderich Kiesewetter (CDU), der das PKGr zuvor geleitet hatte. Von Notz war zuvor Kiesewetters Stellvertreter gewesen.

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Berlin. Das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages unter Vorsitz des Unionspolitikers Roderich Kiesewetter hat am gestrigen Mittwoch (27. Oktober) zum fünften Mal in seiner Geschichte die Spitzen der Nachrichtendienste des Bundes zu einer öffentlichen Anhörung geladen. Den Fragen der Parlamentarier stellten sich im Europasaal des Paul-Löbe-Hauses in Berlin Thomas Haldenwang (seit 2018 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz/BfV), Bruno Kahl (seit 2016 Präsident des Bundesnachrichtendienstes/BND) und Martina Rosenberg (seit 2020 Präsidentin des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst/BAMAD). Im Mittelpunkt standen die aktuelle Sicherheitslage in Deutschland, die Ereignisse in Afghanistan sowie die momentane und künftige Aufstellung der Nachrichtendienste.

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