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Nachrichten


Brüssel/Berlin/London. Am 23. Juni 2016 stimmten 51,9 Prozent der britischen Wähler im sogenannten Brexit-Referendum für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Am 29. März 2017 teilte die Regierung des Inselstaates dem Europäischen Rat mit, dass man gemäß Artikel 50 des Vertrages über die Europäische Union die Gemeinschaft verlassen werde. Damit begann eine Frist von zwei Jahren, die am 29. März 2019 enden wird. Gegenwärtig laufen die Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern über die Austrittsbedingungen und die zukünftigen Beziehungen. Auch Fragen der nationalen und internationalen Sicherheit spielen hier eine entscheidende Rolle.

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Gardelegen/Berlin. Südöstlich von Gardelegen in Sachsen-Anhalt entstehen derzeit auf einer Gesamtfläche von mehr als sechs Quadratkilometern rund 550 Gebäude, 16 Kilometer Straßennetz, 800 Meter Flusslauf und 600 Meter begehbare Kanalisation mit 20 Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten. Einwohner fehlen. Die Ortschaft ist eine Geisterstadt und liegt auf dem Truppenübungsplatz Altmark in der Colbitz-Letztlinger Heide. Die Übungsstadt der Bundeswehr – offizielle Bezeichnung „Urbaner Ballungsraum Schnöggersburg“ – wird mit ihrer Fertigstellung die größte militärische Ausbildungseinrichtung dieser Art in ganz Europa sein.

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Berlin/Kabul. Deutschland hat seit 2001 bis jetzt ressortübergreifend mindestens 15,82 Milliarden Euro in die Befriedung und den Wiederaufbau Afghanistans investiert. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor. Direkte Zahlungen an die afghanische Regierung sind dabei in den vergangenen Jahren nicht geleistet worden und sollen auch in Zukunft nicht erfolgen.

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Bonn/Berlin. Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (VdRBw) erhält in diesem Jahr von der Bundesregierung Haushaltsmittel aus dem Einzelplan 14, dem Verteidigungsetat, in Höhe von rund 17,3 Millionen Euro. Zur Unterstützung des VdRBw werden neben finanziellen Mitteln auch unentgeltliche Leistungen zur Verfügung gestellt. Aufgabe des Verbandes ist es, „aus der Bundeswehr ausgeschiedene Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften nach Richtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung im Rahmen des Wehrrechts zu betreuen und fortzubilden“. Der Verband selbst agiert bei der Erfüllung seiner Aufgaben laut Satzung „überparteilich und unabhängig“. Mehr über die Mittelzuwendungen an den VdRBw wollte jetzt die AfD erfahren. Dazu stellten Rüdiger Lucassen, Christoph Neumann, Gerold Otten sowie weitere Abgeordnete der Bundestagsfraktion eine entsprechende Kleine Anfrage an die Regierung.

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Kempten. Soldaten der Bundeswehr unterliegen auch bei Auslandsmissionen gemäß Paragraf 1a Absatz 2 des Wehrstrafgesetzes dem deutschen Strafrecht. Für entsprechende Sachverhalte bestand bis zur Einführung von Paragraf 11a der Strafprozessordnung kein besonderer Gerichtsstand. Seit dem 1. April 2013 gibt es diesen beim Amtsgericht Kempten. Der besondere Gerichtsstand in der Allgäu-Metropole befasst sich mit Straftaten, die von Bundeswehrsoldaten in besonderer Auslandsverwendung außerhalb des Geltungsbereichs unserer Strafprozessordnung begangen wurden. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) nun berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Kempten seit 2013 bis einschließlich 2017 in 67 Fällen gegen deutsche Soldaten, die Straftaten im Auslandseinsatz begangen haben sollen, ermittelt. Die Agentur zitierte eine Sprecherin der Behörde.

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