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Nachrichten


Naumburg/Aschersleben/Halle. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (Sachsen-Anhalt) hat wegen eines menschenverachtenden Chats unter angehenden Polizisten Ermittlungen gegen mindestens acht Personen aufgenommen. Die Beschuldigten – frühere Polizeischüler an der Polizeihochschule in Aschersleben (im sachsen-anhaltisch Salzlandkreis) – sollen während ihrer Ausbildung über Jahre hinweg beschämende Chat-Nachrichten, unter anderem mit antisemitischen und volksverhetzenden Inhalten, ausgetauscht haben. 18 Bedienstete sollen nun deswegen entlassen werden. Der Chat gilt als Zufallsfund. Nach Informationen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) hat das Landeskriminalamt ursprünglich wohl im Rahmen eines Betäubungsmittelverfahrens ermittelt. Die Bediensteten standen laut Innenministerium kurz vor ihrer Verbeamtung.

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Berlin/Frankfurt am Main. Auf den Tag genau vor einem Jahr hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag an den Bundestag zum Thema „Verfassungsfeindliche Tendenzen in der Polizei erkennen und entschlossen angehen“ gerichtet. In ihrer am 16. Juni 2020 eingereichten Drucksache 19/20063 verlangt die Fraktion unter anderem von der Bundesregierung, sie solle sich dafür einsetzen, dass sich die Innenministerkonferenz einen statistischen Überblick „über Vorkommnisse bei Polizeibehörden des Bundes und der Länder verschafft, die im Sinne der Politischen Kriminalität (PMK) einen politischen Hintergrund haben und auf gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sowie rechtsextreme und andere verfassungsfeindliche Einstellungen hindeuten könnten“. Jetzt, ein Jahr nach Antragstellung, zeigen Ereignisse in Frankfurt am Main, wie notwendig die Initiative der Grünen war und ist. Gegen Beamte der Frankfurter Polizei wird momentan wegen rechtsextremistischer Umtriebe ermittelt.

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Calw/Böblingen/Berlin/Osnabrück. Ein Oberstleutnant vom Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr (KSK) hat einen Strafbefehl, der wegen Ausführung des „Hitlergrußes“ ergangen war, letztendlich akzeptiert. Dies bestätigten jetzt das Amtsgericht Böblingen und die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf Nachfrage des ARD-Magazins „Panorama“. Der ehemalige KSK-Kompaniechef hatte erst Einspruch gegen den von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beantragten Strafbefehl eingelegt, diesen Einspruch dann aber zurückgenommen. Damit wird der Strafbefehl über 4000 Euro rechtskräftig.

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