Berlin. Wer einmal bei der Bundeswehr gedient hat, der kennt sicherlich den Begriff „Café Viereck“. Im „Café Viereck“, einem gesicherten Raum mit spärlichster Ausstattung, verbringen nach dem Wehrstrafgesetz verurteilte Soldaten den Großteil ihres Arrestes. Entscheidend bei einem Strafarrest ist, dass die Zelle den Verurteilten zur weitestgehenden Untätigkeit zwingt. Dieser soll nun – so wird die Maßnahme im Amtsdeutsch beschrieben – „die erzwungene Untätigkeit zur Besinnung nutzen und das Unrechte des Tuns, dessentwegen er weggesperrt wurde, einsehen“.