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Calw/Böblingen/Berlin/Osnabrück. Ein Oberstleutnant vom Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr (KSK) hat einen Strafbefehl, der wegen Ausführung des „Hitlergrußes“ ergangen war, letztendlich akzeptiert. Dies bestätigten jetzt das Amtsgericht Böblingen und die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf Nachfrage des ARD-Magazins „Panorama“. Der ehemalige KSK-Kompaniechef hatte erst Einspruch gegen den von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beantragten Strafbefehl eingelegt, diesen Einspruch dann aber zurückgenommen. Damit wird der Strafbefehl über 4000 Euro rechtskräftig.

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