Berlin. Die Bundesregierung will homosexuelle Soldaten der Bundeswehr und der früheren Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR rehabilitieren und entschädigen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, alle wehrdienstrechtlichen Verurteilungen von Soldaten in beiden deutschen Armeen wegen ihrer homosexuellen Orientierung, wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität per Gesetz außer Kraft zu setzen. Am 26. April kam es im Rahmen der 87. Sitzung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages deshalb bei diesem Vorhaben zu einer öffentlichen Anhörung. Alle geladenen Sachverständigen sprachen sich bei der rund vierstündigen Anhörung, die unter Vorsitz des SPD-Politikers Wolfgang Hellmich stattfand, ausdrücklich für die Regierungsinitiative aus.