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Nachrichten


Berlin. Die Bundesregierung will homosexuelle Soldaten der Bundeswehr und der früheren Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR rehabilitieren und entschädigen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, alle wehrdienstrechtlichen Verurteilungen von Soldaten in beiden deutschen Armeen wegen ihrer homosexuellen Orientierung, wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität per Gesetz außer Kraft zu setzen. Am 26. April kam es im Rahmen der 87. Sitzung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages deshalb bei diesem Vorhaben zu einer öffentlichen Anhörung. Alle geladenen Sachverständigen sprachen sich bei der rund vierstündigen Anhörung, die unter Vorsitz des SPD-Politikers Wolfgang Hellmich stattfand, ausdrücklich für die Regierungsinitiative aus.

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Berlin. Die Bundeswehr hat seit ihrem Bestehen bis heute Personal für insgesamt 53 Auslandseinsätze gestellt. Dazu wurden – bis zum Stichtag 31. Januar 2019 – bislang 431.421 Soldaten abkommandiert. Diese Angaben machte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) namens der Bundesregierung am 13. Februar in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage aus dem Parlament. Die Fragen zum Themenkomplex „Auslandseinsätze“ hatten Michael Brandt, Christine Buchholz, Tobias Pflüger sowie weitere Abgeordnete der Fraktion Die Linke gestellt.

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Berlin/Köln/Düsseldorf. Seit 2015 betreut die Bundeswehr zentral in Düsseldorf wehrdienstbeschädigte Bundeswehrsoldaten und betroffene Angehörige. Dieser Fachbereich „Versehrten- und Hinterbliebenenversorgung“ ist Teil der Organisationsstruktur des Kölner Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr. Die „Versorgung aus einer Hand“ umfasst die ganze Palette möglicher Hilfe – von Fürsorgeleistungen aller Art über medizinische Maßnahmen bis hin zu den Rentenzahlungen. Rund 26.000 Betroffene waren es, die mit Indienststellung der Zentrale 2015 zu betreuen waren. Mittlerweile dürfte ihre Zahl noch gestiegen sein, auch wegen der Auslandseinsätze der Bundeswehr.

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