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Nachrichten


Berlin/Georgensgmünd. Sogenannte „Reichsbürger“ waren lange Zeit in der öffentlichen Wahrnehmung eine Randerscheinung und hauptsächlich nur kommunalen Bediensteten, Finanzbeamten oder Gerichtsvollziehern bekannt – bis zum 19. Oktober 2016. An diesem Mittwoch änderte sich das schlagartig durch den tödlichen Schusswechsel zwischen einem „Reichsbürger“ und Polizeibeamten im bayerischen Georgensgmünd. Die Kräfte der Bayerischen Polizei waren gegen 6 Uhr am Morgen angerückt, um die im Anwesen gelagerten Waffen des Mannes zu beschlagnahmen. Zuvor war die Waffenbesitzkarte des „Ideologen“ eingezogen worden. Dieser eröffnete mit einer Kurzwaffe das Feuer durch eine geschlossene Tür und tötete einen Beamten des Spezialeinsatzkommandos, drei weitere Beamte schoss er an. Seit dem 22. November 2016 werden die „Reichsbürger“ vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „Sammelbeobachtungsobjekt“ näher untersucht. In regelmäßigen Abständen werden dazu Zahlen zum Personenpotenzial der „Reichsbürger“ veröffentlicht, mittlerweile auch zu deren Straf- und Gewalttaten im Kontext „Politisch Motivierter Kriminalität“. Auch Bundeswehrangehörige können der Szene zugeordnet werden.

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Berlin. Die Bundeswehr hat seit ihrem Bestehen bis heute Personal für insgesamt 53 Auslandseinsätze gestellt. Dazu wurden – bis zum Stichtag 31. Januar 2019 – bislang 431.421 Soldaten abkommandiert. Diese Angaben machte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) namens der Bundesregierung am 13. Februar in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage aus dem Parlament. Die Fragen zum Themenkomplex „Auslandseinsätze“ hatten Michael Brandt, Christine Buchholz, Tobias Pflüger sowie weitere Abgeordnete der Fraktion Die Linke gestellt.

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Calw/Böblingen/Berlin/Osnabrück. Ein Oberstleutnant vom Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr (KSK) hat einen Strafbefehl, der wegen Ausführung des „Hitlergrußes“ ergangen war, letztendlich akzeptiert. Dies bestätigten jetzt das Amtsgericht Böblingen und die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf Nachfrage des ARD-Magazins „Panorama“. Der ehemalige KSK-Kompaniechef hatte erst Einspruch gegen den von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beantragten Strafbefehl eingelegt, diesen Einspruch dann aber zurückgenommen. Damit wird der Strafbefehl über 4000 Euro rechtskräftig.

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Berlin. Wie steht es um das Waffensystem Puma? Die AfD-Bundestagsabgeordneten Berengar Elsner von Gronow, Rüdiger Lucassen und Jan Ralf Nolte wollten von der Bundesregierung wissen, wie der aktuelle Sachstand zur Einführung und Nutzung des Schützenpanzers ist und welche Maßnahmen zur Verbesserung seiner Einsatzbereitschaft mittlerweile getroffen wurden. Eine zentrale Rolle bei der Kleinen Anfrage der AfD-Parlamentarier spielte das Thema „Körpergröße der Panzergrenadiere des Heeres“. Im vorderen Kampfraum des Schützenpanzers Puma ist die maximale Körperhöhe der Soldaten auf 191 Zentimeter begrenzt, im hinteren Kampfraum auf 184 Zentimeter.

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Berlin/Osnabrück. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert eine rasche Aufklärung des Meppener Moorbrandes und eine Schadensregulierung durch die Bundeswehr. Das meldet jetzt die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) unter Berufung auf einen Bericht des Verteidigungsministeriums, der von den Grünen angefordert worden war. Die Bundesregierung geht laut diesem Bericht davon aus, dass das Feuer etwa 1000 Hektar Fläche zerstört hat. Die Schäden soll der Bund bezahlen.

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