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Berlin. Die Bundeswehr hat seit ihrem Bestehen bis heute Personal für insgesamt 53 Auslandseinsätze gestellt. Dazu wurden – bis zum Stichtag 31. Januar 2019 – bislang 431.421 Soldaten abkommandiert. Diese Angaben machte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) namens der Bundesregierung am 13. Februar in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage aus dem Parlament. Die Fragen zum Themenkomplex „Auslandseinsätze“ hatten Michael Brandt, Christine Buchholz, Tobias Pflüger sowie weitere Abgeordnete der Fraktion Die Linke gestellt.

Nach Angaben des Verteidigungsministeriums kamen „in den Auslandseinsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen der Bundeswehr“ bis jetzt (Stand 4. Februar 2019) 111 deutsche Soldaten ums Leben. In einer Anlage werden die näheren Umstände ihres Todes, vor allem die Todesursache – natürlicher Tod, Unfall, gegnerische Einwirkung, Selbstmordattentat, Selbsttötung – aufgeschlüsselt. (Anm.: Das Ministerium hat den Begriff des Einsatzes in der Regierungsantwort „im militärfachlichen Sinne verwendet, unabhängig davon, ob es sich um einen Einsatz im Sinne von Artikel 87a Absatz 2 GG, einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Sinne des Parlamentsbeteiligungsgesetzes oder eine Mission gemäß der im Geschäftsbereich des BMVg geltenden Zentralen Dienstvorschrift A-110/1 ,Anerkennung von Verwendungen als Missionen‘ handelt“.)

Die Auswertung dieser Anlage ergibt, dass (im Ereigniszeitraum 14. Oktober 1993 bis 6. Oktober 2018) 36 Bundeswehrangehörige durch Unfälle im Auslandseinsatz ums Leben kamen, 30 durch gegnerische Einwirkung, 24 nahmen sich selbst das Leben, 14 starben eines natürlichen Todes, sieben Soldaten wurden Opfer von Selbstmordattentaten.

In einer früheren Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Schriftliche Frage der Linken Sabine Zimmermann nach der Gesamtzahl der im Zusammenhang mit deutschen Auslandseinsätzen verstorbenen Zivilpersonen hieß es bereits am 11. August 2017: „Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie viele Menschen insgesamt in den Ländern der Auslandseinsätze der Bundeswehr im Rahmen von Kampfhandlungen beziehungsweise kriegerischen Auseinandersetzungen während der Einsatzräume ums Leben gekommen sind.“ In der aktuellen Kleinen Anfrage der Links-Fraktion wird die Frage nach zivilen Opfern erneut gestellt; das Ministerium verweist auf die 2017 erteilte Auskunft.

Enger Zusammenhang von Pflichterfüllung und Tod

Ausführlich nimmt das Ministerium Stellung zum Thema der „stetigen Aktualisierung“ von Todesfallzahlen für die Truppe. Seit Gründung der Bundeswehr im Jahr 1955 haben rund 3200 militärische und zivile Angehörige der deutschen Streitkräfte infolge der Ausübung ihrer Dienstpflichten ihr Leben verloren.

In der Regierungsantwort heißt es: „Die im Internet veröffentlichte Aufstellung beinhaltet alle Angehörigen des Geschäftsbereichs des BMVg, die in Folge der Ausübung ihrer Dienstpflichten für die Bundesrepublik Deutschland ums Leben gekommen sind. Es erfolgt eine stetige Aktualisierung, die auf der Grundlage von Meldungen durch die zuständigen Stellen vorgenommen werden.“ Seit 2010 bis jetzt – so der Stand vom 31. Januar 2019 – wurden 80 Bundeswehrsoldaten „infolge der Ausübung ihres Dienstes“ getötet.

Bei der namentlichen Nennung Verstorbener im Ehrenmal der Bundeswehr wird übrigens nicht nach Todesursachen unterschieden, ausschlaggebend ist laut Ministerium „der Zusammenhang von Pflichterfüllung und Tod“.

In der Antwort an die Bundestagsabgeordneten der Linken erklärt das BMVg außerdem: „Bei den nachträglich aufgenommenen Namensnennungen im Ehrenmal der Bundeswehr handelt es sich ausschließlich um ehemalige Soldaten, für die nach ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr ein Antrag auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung beziehungsweise auf Hinterbliebenenversorgung gestellt und deren Antrag im Prüfverfahren anerkannt wurde. Die Todesursache war stets eine gesundheitliche Schädigung, die aus einer Wehrdienstbeschädigung resultierte.“

Erst im Todesfall, bei Vorliegen eines rechtskräftigen Bescheides auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung, erfolge eine namentliche Nennung im Ehrenmal und damit verbunden die Anpassung der im Internet veröffentlichen Übersichten, so das Ministerium zum Prozedere. Liege zum Zeitpunkt des Todes noch kein rechtskräftiger Bescheid vor, müsse der Abschluss des Verfahrens abgewartet werden.


Zu unserem Bildmaterial:
1. Das Symbolfoto „Tod im Auslandseinsatz“ entstand am 30. Mai 2011 in Mazar-e Sharif. Es zeigt ein Ehrenspalier zur Verabschiedung zweier Bundeswehrangehöriger, die am 28. Mai 2011 bei einem Sprengstoffanschlag in Taloqan im Gouverneurssitz der nordafghanischen Provinz Takhar starben. Bei den Anschlagopfern handelte es sich um Hauptfeldwebel Tobias Langenstein und Major Thomas Tholi, Berater von Generalmajor Markus Kneip. Kneip, damals Kommandeur des Regionalkommandos Nord von ISAF, wurde bei dem Attentat verletzt.
(Foto: Andrea Bienert/Bundeswehr)

2. Das Hintergrundfoto für unsere Infografik „Deutsche Soldaten in Auslandseinsätzen 1992 bis 2018“ wurde am 18. Oktober 2016 in Mazar-e Sharif bei einer Übung von Kampfrettern der deutschen Luftwaffe gemacht. Die Zahlenangaben in der Grafik stammen aus der Antwort der Bundesregierung vom 13. Februar 2019 – Bundestagsdrucksache 19/7778 – zum Fragenkomplex „Auslandseinsätze“ der Bundestagsfraktion der Linken. In der Grafik nicht berücksichtigt ist die Zahl des Ministeriums für die ersten Wochen des Jahres 2019.
(Foto: Lars Koch/Bundeswehr; Infografik © Christian Dewitz/mediakompakt 01.19)

Kleines Beitragsbild: Symbolfoto „Tod im Auslandseinsatz“ – Ehrenspalier am 30. Mai 2011 in Mazar-e Sharif für die beiden Bundeswehrsoldaten Tobias Langenstein und Thomas Tholi.
(Foto: Andrea Bienert/Bundeswehr)


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