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Berlin. Soldatinnen oder Soldaten, die während ihres Wehrdienstes in Deutschland oder im Auslandseinsatz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, werden bald als weiterhin Aktive oder nach Dienstzeitende nur noch vom Bund versorgt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nahm der Bundestag am 16. Mai bei Enthaltung der Linksfraktion an.

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Berlin. Soldatinnen oder Soldaten, die während ihres Wehrdienstes in Deutschland oder im Auslandseinsatz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, wurden bislang als Aktive von der Bundeswehrverwaltung und nach Dienstzeitende von den zuständigen Länderbehörden versorgt. Dies soll und wird sich nach dem Willen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2015 ändern.

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Berlin. Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestags, Hellmut Königshaus, hat keine Erkenntnisse über allgemeine rechtsradikale Tendenzen in der Bundeswehr. Bei noch immer rund 200.000 Soldatinnen und Soldaten „liegen die jedenfalls bekannt gewordenen Vorfälle glücklicherweise hinsichtlich Anzahl und Schwere unterhalb der Durchschnittswerte der Gesellschaft“. Dies erklärte Königshaus am 27. September im Parlament zu Beginn der Debatte über seinen Jahresbericht 2011.

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