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Nachrichten


Berlin/Koblenz/München. Die Bundeswehr kauft für etwa 760 Millionen Euro 104 ausgemusterte Leopard-Kampfpanzer und 32 gebrauchte Panzer-Fahrgestelle. Die Kettenfahrzeuge sollen auf die moderne Version Leopard 2 A7V hochgerüstet werden. Ein entsprechender Vertrag wurde am vergangenen Freitag (5. Mai) zwischen dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) und dem Rüstungskonzern Krauss-Maffei Wegmann (KMW) als Generalunternehmer geschlossen. Mit diesem Beschaffungsprojekt kann die von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen festgelegte Gesamtstückzahl von 328 Bundeswehr-Panzern erreicht werden.

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Koblenz. Multinationales Denken und Handeln ist im Sanitätsdienst der Bundeswehr insbesondere seit und mit den Einsätzen auf dem Balkan und in Afghanistan ein Stück weit Normalität. In einem Interview mit der Fachzeitschrift Wehrmedizin & Wehrpharmazie im Herbst vergangenen Jahres erklärte dazu Generaloberstabsarzt Dr. Michael Tempel: „Sei es der internationale Terrorismus oder auch eine potenziell zunehmende Bedrohung innerhalb Europas – nationale Streitkräfte und damit auch Sanitätsdienste können mit ihren begrenzten personellen und materiellen Ressourcen alleine nicht agieren.“ Die Aufgaben in Europa und weltweit ließen sich nur im Schulterschluss mit Deutschlands Verbündeten und mit zunehmender Interoperabilität meistern, so der Inspekteur dieses Bundeswehr-Organisationsbereichs. Am Dienstag (2. Mai) hat sich nun ein neues Kapitel in der Zusammenarbeit europäischer Sanitätsdienste geöffnet: MMCC!

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Ämari (Estland)/Neuburg an der Donau/Wittmund. Von September 2016 bis Ende April 2017 sicherten Eurofighter der deutschen Luftwaffe gemeinsam mit Maschinen anderer NATO-Länder den Luftraum über den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen. Am gestrigen Mittwoch (3. Mai) nun übergab die Bundeswehr im Rahmen eines feierlichen Appells auf dem estnischen Luftwaffenstützpunkt Ämari die Verantwortung für das „Verstärkte Air Policing Baltikum“ an das nachfolgende Kontingent aus Spanien.

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Leipzig. Zeitsoldaten, die auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium absolvieren, sollten die Streitkräfte keinesfalls vor Ablauf ihrer Verpflichtungszeit verlassen. Denn dann wären sie grundsätzlich gezwungen, die Ausbildungskosten zu erstatten. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 12. April. In seinem Urteil argumentierte das Gericht unter anderem: „Der Rückzahlungsverpflichtung kommt auch eine verhaltenssteuernde Wirkung zu. Sie soll Soldaten davon abhalten, entgegen ihrer Verpflichtungserklärung vorzeitig ihren Dienst aufzugeben und so die Personalplanung und Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr zu gefährden.“

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arpm| c0| FBMVg

Berlin. In einem Interview mit der Landeszeitung Lüneburg erläuterte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen in dieser Woche einmal mehr, warum die deutschen Streitkräfte nach den Jahren verordneter Schrumpfkuren inzwischen wieder genügend finanzielle Mittel erhalten sollen und müssen. Mit Blick auf die radikal gewandelten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen sagte die CDU-Politikerin: „Es braucht Investitionen in unsere Bundeswehr – nicht massiv in einem Schlag, aber schrittweise über die Jahre verteilt.“

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