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Nachrichten


Washington D.C./Bonn. Experten der Bundeswehr haben sich jetzt aus erster Hand über die Leistungsmerkmale des amerikanischen Waffensystems F-35 Lightning II informieren können. Dazu fand am Montag und Dienstag dieser Woche (10. und 11. Juli) in Bonn ein intensives Briefing durch Vertreter des US-Verteidigungsministeriums statt. Diese beantworteten zahllose Fachfragen der deutschen Teilnehmer zum Tarnkappen-Mehrzweckkampfflugzeug des Rüstungskonzerns Lockheed Martin, das bereits von elf Staaten genutzt wird. Unsere Luftwaffe will sich ein detailliertes Bild über die Fähigkeiten der F-35 machen, da man bereits jetzt an ein Nachfolgemodell für den in die Jahre gekommenen Tornado denken muss. Mitte des nächsten Jahres soll eine Grundsatzentscheidung getroffen werden, ob ein am Markt verfügbares Flugzeug gekauft, oder ein eigenes europäisches Entwicklungs- und Rüstungsprogramm aufgelegt wird. Über die Informationsveranstaltung berichtete am heutigen Mittwoch die Nachrichtenagentur Reuters.

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Koblenz/München. Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages noch über Rüstungsvorhaben in Milliardenhöhe beraten. Die Beschaffungsentscheidungen wurden am 21. und 28. Juni getroffen. Wir wollen uns in loser Folge mit dem einen oder anderen Bundeswehr-Projekt näher befassen. Heute ist dies der Tagesordnungspunkt 22 des Haushaltsausschusses „Streitkräftegemeinsame, verbundfähige Funkgeräte-Ausstattung (SVFuA)“. Ausgerüstet werden sollen damit zunächst 50 Führungsfahrzeuge Schützenpanzer Puma und GTK Boxer. Dieser Auftrag entspricht einem Finanzvolumen von rund 80,9 Millionen Euro. Hinzu kommen Zusatzverträge in Höhe von etwa 10,6 Millionen Euro. Die Auftragsvergabe beinhaltet außerdem eine „Option zur Beschaffung von 475 [weiteren] SVFuA“.

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Berlin/Den Haag (Niederlande)/München. Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages noch über Rüstungsvorhaben in Milliardenhöhe beraten. Die Beschaffungsentscheidungen wurden am 21. und 28. Juni getroffen. Wir wollen uns in loser Folge mit dem einen oder anderen Bundeswehr-Projekt näher befassen. Heute ist dies der Tagesordnungspunkt 37 des Haushaltsausschusses „Umrüstung von Spähwagen leicht 4-Rad zu Fennek Joint Fire Support Team (3. Los)“. Dieser Auftrag entspricht einem Finanzvolumen von 88,34 Millionen Euro. Hinzu kommen 41,32 Millionen Euro für Zusatzverträge, die die Beschaffung von Sonderwerkzeug oder den Ersatzteilerstbedarf betreffen.

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Roth/Fürstenfeldbruck/Berlin. Die alte Offizierschule der Luftwaffe in Fürstenfeldbruck soll voraussichtlich bis 2020/2021 aufgegeben werden. Eine Sanierung der Gebäude war im Herbst 2011 „als zu teuer“ verworfen worden. Stattdessen baut die Bundeswehr nun in der Otto-Lilienthal-Kaserne in Roth bei Nürnberg eine neue Schule. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums entstehen durch die Verlegung der Ausbildungseinrichtung von Oberbayern nach Mittelfranken Kosten in Höhe von rund 144 Millionen Euro. Am gestrigen Donnerstag (29. Juni) wurde in Roth der offizielle Spatenstich für den Neubau der Offizierschule gesetzt.

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Berlin/Inçirlik (Türkei). Die Bundeswehr wird dem türkischen Luftwaffenstützpunkt Inçirlik den Rücken kehren und nach Jordanien verlegen. Die Luftwaffeneinsätze zur Unterstützung der internationalen Koalition gegen die Terrorbewegung „Islamischer Staat“ (IS) werden künftig von der jordanischen Al Azraq Air Base aus geflogen. Der Deutsche Bundestag stimmte am Mittwoch vergangener Woche (21. Juni) mit großer Mehrheit für eine Verlegung der Bundeswehr aus Inçirlik. Hintergrund dieser Entscheidung sind wiederholte Besuchsverbote der türkischen Regierung für deutsche Parlamentarier, die sich vor Ort ein Bild von den Bedingungen dieses Auslandseinsatzes machen wollten. Der außenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Niels Annen, nannte die Parlamentsentscheidung „eine schlechte Nachricht für die deutsch-türkischen Beziehungen“. Gleichzeitig wies er aber einmal mehr darauf hin: „Wir haben unverrückbare Kriterien für die Rahmenbedingungen von Bundeswehreinsätzen und dazu zählt das Besuchsrecht von Bundestagsabgeordneten, das die türkische Seite im Falle Inçirliks verweigert hat.“

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