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Nachrichten


Berlin/Koblenz. Im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) in Koblenz sollen Vertragsunterlagen zur Wartung und Instandsetzung von Panzern und anderem Großgerät verloren gegangen sein. Dies bestätigte das Verteidigungsministerium dem ARD-Hauptstadtstudio. Brisant daran sei, so das Gemeinschaftsstudio aller neun Landesrundfunkanstalten in Berlin, dass die Unterlagen für die Arbeiten in den Werken der bundeseigenen Heeresinstandsetzungslogistik GmbH (HIL) gebraucht würden. Das Unternehmen HIL soll – geht es nach der Union – verkauft werden.

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Berlin/Bonn. Das Verteidigungsministerium will die bundeseigene Heeresinstandsetzungslogistik GmbH (HIL) privatisieren. Doch es gibt Ärger um Beraterverträge und Widerstand bei der Belegschaft. Nun will die SPD die geplante Privatisierung stoppen. Dem ARD-Hauptstadtstudio liegt ein Positionspapier der Fraktion vor. In dem zweiseitigen Schreiben heißt es, die Werkstätten der Instandhaltung der Bundeswehr bräuchten keine Privatisierung. Die SPD will dem Vorhaben nicht zustimmen. Damit gehen die Sozialdemokraten auf Konfrontationskurs gegen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen und den Koalitionspartner CDU/CSU. Die SPD-Abgeordneten kritisieren, dass die Bundeswehr weitere eigene Fähigkeiten auf dem Gebiet der Instandsetzung verlieren würden, würde der Bund die Werke verkaufen.

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Freiburg im Breisgau. Es ist sind Verbrechen an einem Kind, begangen mit großer Brutalität und Grausamkeit, die kaum zu fassen sind. Beteiligt daran war ein heute 50 Jahre alter Stabsfeldwebel der Bundeswehr, der am Montag vergangener Woche (7. Mai) im nichtöffentlichen Teil der Verhandlung vor dem Freiburger Landgericht die ihm zur Last gelegten Taten einräumte. Er gab zu, im vergangenen Jahr einen heute neun Jahre alten Jungen zweimal vergewaltigt zu haben. Er habe dies im Beisein der 48 Jahre alten Mutter des Kindes und deren 39 Jahre alten Lebensgefährten getan und dafür Geld bezahlt. Der 39-jährige Stiefvater hatte das Opfer Pädophilen in einschlägigen Darknet-Foren im Web angeboten.

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Berlin/Kempten. Auch wenige (bis gar keine) Informationen können mitunter das Ausgangsmaterial für einen interessanten redaktionellen Beitrag sein. Vor gut zwei Wochen, am 10. August, veröffentlichte der Deutsche Bundestag seine Drucksache 18/9371. In diesem sechsseitigen Papier nimmt die Bundesregierung Stellung zur „Entwicklung des Sondergerichtsstands und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Kempten für Straftaten Bundeswehrangehöriger im Auslandseinsatz“. Der Sondergerichtsstand beim Amtsgericht Kempten bearbeitet seit dem 1. April 2013 bereits entsprechende Fälle. Das Aufgabenpaket der neuen Institution hat der Justiziar des Deutschen Bundeswehr-Verbandes, Christian Sieh, einmal wie folgt skizziert: „Möglichst alle einschlägigen Ermittlungsverfahren sollen [hier] bei einer Staatsanwaltschaft konzentriert und eine effektive und zügige Strafverfolgung garantiert werden.“ Eine aufschlussreiche Zwischenbilanz erwartete vor Kurzem von der Bundesregierung die Bundestagsfraktion der Linken. Jan Korte, Frank Tempel, Jan van Aken und andere hatten dazu 18 präzise Fragen formuliert und eingereicht. Elf davon blieben unbeantwortet …

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Kiel/Aachen/Münster. Jenny Böken war Sanitätsoffiziersanwärterin. Während einer Ausbildungsfahrt auf dem Segelschulschiff „Gorch Fock“ ging die damals 18-jährige Kadettin während ihrer Wache vor Norderney über Bord. Dies ereignete sich in der Nacht vom 3. auf den 4. September 2008 unter bis heute immer noch nicht völlig geklärten Umständen. Trotz einer umfangreichen Suchaktion konnte die Soldatin elf Tage später nur noch tot nordwestlich von Helgoland aus der Nordsee geborgen werden. Die Kieler Staatsanwaltschaft sprach von einem „tragischen Unglück“. Jenny Bökens Eltern konnten sich mit diesem Untersuchungsergebnis nie abfinden. Ihren Antrag auf Wiederaufnahme des Falles lehnte die Staatsanwaltschaft 2011 jedoch ab. Im Oktober 2014 scheiterten Marlis und Uwe Böken mit einer Entschädigungsklage vor dem Verwaltungsgericht Aachen. Jetzt soll der Fall vor dem Oberverwaltungsgericht Münster neu verhandelt werden. Medieninformationen zufolge ist dafür der 14. September vorgesehen.

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