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Freiburg im Breisgau. Es ist sind Verbrechen an einem Kind, begangen mit großer Brutalität und Grausamkeit, die kaum zu fassen sind. Beteiligt daran war ein heute 50 Jahre alter Stabsfeldwebel der Bundeswehr, der am Montag vergangener Woche (7. Mai) im nichtöffentlichen Teil der Verhandlung vor dem Freiburger Landgericht die ihm zur Last gelegten Taten einräumte. Er gab zu, im vergangenen Jahr einen heute neun Jahre alten Jungen zweimal vergewaltigt zu haben. Er habe dies im Beisein der 48 Jahre alten Mutter des Kindes und deren 39 Jahre alten Lebensgefährten getan und dafür Geld bezahlt. Der 39-jährige Stiefvater hatte das Opfer Pädophilen in einschlägigen Darknet-Foren im Web angeboten.

Die Mutter hatte den Behörden zufolge später dann gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten das Kind Männern entgeltlich für Missbrauchshandlungen überlassen und war, so die Erkenntnisse der Strafverfolgungsbehörden, wohl auch selbst aktiv beim häuslichen Missbrauch dabei. Etwa 60 Mal soll der Junge von verschiedenen Männern – sechs „Kunden“ und dem Stiefvater – „gedemütigt und sexuell missbraucht“ worden sein. Von ihren Handlungen haben die Pädokriminellen zahlreiche Videofilme angefertigt, wie die Staatsanwaltschaft in Freiburg bestätigte.

Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Freiburg gegen die bereits am 16. September vergangenen Jahres festgenommenen Initiatoren des Pädophilenrings wird am 11. Juni beginnen. Nach derzeitiger Planung der Kammer sind zehn Verhandlungstage angesetzt. Dem Paar werden unter anderem besonders schwere Vergewaltigung, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, besonders schwere Zwangsprostitution und Verbreitung kinderpornografischer Schriften vorgeworfen.

Verhaftung durch die französische Polizei in der Kaserne in Illkirch-Graffenstaden

Stabsfeldwebel Knut S., ein Angehöriger der Deutsch-Französischen Brigade, wohnhaft in der Nähe von Colmar, war in seiner Kaserne in Illkirch-Graffenstaden im Elsass aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Freiburg vom 18. Oktober 2017 festgenommen worden. Vor der Überstellung an die deutschen Behörden am 9. November befand sich S. vom 25. Oktober an in Frankreich in Auslieferungshaft.

Medieninformationen zufolge war bereits vor etwa acht Jahren auf dem Dienstrechner des verheirateten Soldaten, der nicht vorbestraft ist, kinderpornografisches Material entdeckt worden (siehe auch unsere früheren Berichte). Der Spiegel beispielsweise zitierte die Chefermittlerin der für den Fall zuständigen Polizei und schreibt, der Soldat „sei wegen sexueller Verfehlungen in der Bundeswehr bereits auffällig gewesen und habe sich vor einem Truppengericht verantworten müssen. […] Er sei aber im Dienst geblieben. Seine Militärkollegen hätten nichts von den Verbrechen gewusst“.

Wie die Bundeswehr mitteilte, ist der angeklagte Portepeeunteroffizier vorläufig vom Dienst suspendiert und darf keine Uniform mehr tragen. Gegen ihn sei ein gerichtliches Disziplinarverfahren eingeleitet worden, hieß es. Dieses ruhe aber so lange, bis der Fall vor der Strafkammer abgeschlossen sei.

Auch S. ist unter anderem wegen besonders schwere Vergewaltigung und besonders schwere Zwangsprostitution angeklagt. Hinzu kommen Körperverletzung und Kindesmisshandlung. Die Taten hatte der Pädokriminelle gefilmt, die Aufnahmen dann an andere Männer weitergeleitet.

Die zuständige Staatsanwältin zeichnete von dem Stabsfeldwebel gegenüber dem Spiegel ein erbärmliches Bild. Bei seinem Geständnis habe der Mann keine Reue oder Anteilnahme gezeigt, teilt sie mit. Zudem habe er Verantwortung für die Taten auf andere geschoben. Er habe an dem ihm unbekannten Jungen „sadistische Verbrechen“ begangen und führe ein Leben „abseits der Norm“.

Null Toleranz der Bundeswehr bei sexueller Ausbeutung von Kindern

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat mittlerweile eine harte Linie gegen Pädophile in der Bundeswehr befohlen. Sie sagte dazu vor Kurzem: „Ich habe Ende Januar für alle Verantwortlichen der Bundeswehr eine glasklare Linie angewiesen: Wer sich mit Kinderpornografie und -missbrauch schuldig macht, hat in der Truppe nichts verloren.“

Ein Beitrag im Onlineauftritt der Bundeswehr vom 19. April verweist auf eine vorläufige Handlungsanweisung (beteiligt werden zurzeit noch die internen Gremien) und erklärt, was „harte, glasklare Linie“ in der Praxis bedeuten soll.

Demnach müssen Personalführer und Disziplinarvorgesetzte begründete Verdachtsfälle sofort melden. Auch müssen Rechtsberater der Bundeswehr und die Staatsanwaltschaft umgehend informiert werden. Geprüft werden muss auch, ob Verdächtigen während des Disziplinarverfahrens das Tragen der Uniform untersagt werden kann.

Ministerin will harte Gangart der Wehrdisziplinaranwaltschaften

Macht sich ein Bundeswehrangehöriger wegen Kindesmissbrauchs oder des Besitzes kinderpornografischer Schriften strafbar, soll der Täter künftig in aller Regel aus dem Dienst entfernt werden. Hierzu will das Verteidigungsministerium auf eine Anpassung der Rechtsprechung hinwirken.

Ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr werden Bundeswehrangehörige automatisch aus dem Dienst entfernt. Bei einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr ist die Rechtslage allerdings wesentlich komplexer:

Bei freiwillig Wehrdienst Leistenden und Zeitsoldaten in den ersten vier Dienstjahren ist eine Entfernung aus dem Dienst über das Statusrecht möglich. Von dieser Möglichkeit soll nach dem Willen des Ministeriums künftig grundsätzlich Gebrauch gemacht werden, wenn der Täter wegen der sexuellen Ausbeutung von Kindern verurteilt wird.

Bei Zeitsoldaten ab dem fünften Dienstjahr aufwärts und bei Berufssoldaten ist die Entfernung aus dem Dienst als gerichtliche Disziplinarmaßnahme möglich. Die Truppendienstgerichte ahnden den Besitz von kinderpornografischen Schriften bislang meist nur mit einer Dienstgradherabsetzung. Die Wehrdisziplinaranwaltschaften wurden jetzt deshalb angewiesen, in Pädophilie-Verfahren in aller Regel die Entlassung des Täters aus der Bundeswehr zu fordern. Sollte das Truppendienstgericht anders entscheiden, so ist grundsätzlich Berufung beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen, so das Verteidigungsministerium. Diese Anweisung soll auch für den Bundeswehrdisziplinaranwalt gelten.

Vom Persönlichkeitsrecht der Opfer und vom Persönlichkeitsrecht der Täter

Das Landgericht Freiburg hat im ersten Prozess um den jahrelangen Missbrauch des Jungen aus dem Raum Freiburg mittlerweile einen 41-Jährigen zu zehn Jahren Haft verurteilt und Sicherungsverwahrung angeordnet. Vom 6. Juni an soll sich ein weiterer Mann aus der insgesamt acht Personen umfassenden Tätergruppe wegen mehrfacher schwerer Vergewaltigung des heute Neunjährigen vor Gericht verantworten. Bei dem Inhaftierten handelt es sich um einen 37 Jahre alten Schweizer aus dem Kanton St. Gallen. Er war am 22. November vergangenen Jahres festgenommen worden.

Mit der Urteilverkündung in der Hauptverhandlung gegen Knut S. wird übrigens in Kürze gerechnet (ein zusätzlicher und damit voraussichtlich letzter Verhandlungstag ist für den 16. Mai anberaumt).

Gestatten Sie mir abschließend noch eine persönliche Anmerkung. Dass der Angeklagte nach den Vergewaltigungen das zur Tatzeit knapp sieben Jahre alte Opfer später auch noch wie Ware auf Film „in der Szene“ anbot, macht das ohnehin schon monströse Verbrechen noch niederträchtiger. Die Scham des Opfers war dem Pädophilen gleichgültig. Auch die Tatsache, dass die Videoaufnahmen eine lebenslange schwere Hypothek für den Missbrauchten darstellen würden. Die Badische Zeitung zitierte die Hauptermittlerin, die im Prozess gegen Knut S. aussagte: „Der Film ist so schrecklich, man guckt eher auch mal in ein anderes Eck, weil man verlegen ist.“ Nun nimmt der Triebtäter für sich den Schutz der Persönlichkeitsrechte in Anspruch. Vorsichtshalber hält er sich im Gerichtssaal einen leeren Aktenordner vors Gesicht, so lange Pressevertreter fotografieren und filmen dürfen (auch wir haben sein Gesicht in unserem Hauptbild, das die Online-Aufmacherseite der BILD-Zeitung vom 10. Mai 2018 mit dem Hinweis „Knut S. am Montag auf dem Weg zum Prozess“ zeigt, unkenntlich gemacht). Wie nahe sind sich doch abgrundtief Böses und erbärmliche Feigheit …

Redaktioneller NACHBRENNER

Das Landgericht Freiburg verurteilte den Bundeswehrsoldaten am 16. Mai zu acht Jahren Haft. Zudem ordnete das Gericht die Zahlung von 12.500 Euro Schmerzensgeld an das Opfer an. Auf Sicherungsverwahrung, wie sie die Staatsanwaltschaft und die Vertreterin der Nebenklage gefordert hatten, verzichtete das Gericht. Es fehle die rechtliche Grundlage für diese Maßnahme, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin zur Begründung.

Verurteilt wurde der Stabsfeldwebel wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung, Zwangsprostitution und wegen des Besitzes von Kinderpornografie. Knut S., der nach Angaben eines psychiatrischen Gutachters pädophil ist, müsse aber in der Haft Angebote der Therapie nutzen, so das Gericht. Eine vorzeitige Haftentlassung sei für ihn als Sexualstraftäter nahezu ausgeschlossen. „Er wird acht Jahre im Gefängnis bleiben“, erklärte der Richter.

Am 24. Mai nun wurde bekannt, dass der Verurteilte beim Landgericht Freiburg Revision eingelegt hat. Zuvor war bereits die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil in Revision gegangen. Im Prozess gegen den Soldaten hatte die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert, der Verteidiger vier Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung.


Unsere Bildmontage zeigt einen Screenshot der BILD-Zeitung online vom 10. Mai 2018 mit der Bildzeile „Knut S. am Montag auf dem Weg zum Prozess“.
(Foto: amk; Bildschirmfoto und Bildmontage: mediakompakt)

Kleines Beitragsbild: Knut S. im Gerichtssaal des Landgerichts Freiburg am 7. Mai 2018. Der Angeklagte verdeckt sein Gesicht vor den Pressevertretern.
(Foto: amk; Bildbearbeitung: mediakompakt)

 


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