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Nachrichten


Freiburg im Breisgau. Es ist sind Verbrechen an einem Kind, begangen mit großer Brutalität und Grausamkeit, die kaum zu fassen sind. Beteiligt daran war ein heute 50 Jahre alter Stabsfeldwebel der Bundeswehr, der am Montag vergangener Woche (7. Mai) im nichtöffentlichen Teil der Verhandlung vor dem Freiburger Landgericht die ihm zur Last gelegten Taten einräumte. Er gab zu, im vergangenen Jahr einen heute neun Jahre alten Jungen zweimal vergewaltigt zu haben. Er habe dies im Beisein der 48 Jahre alten Mutter des Kindes und deren 39 Jahre alten Lebensgefährten getan und dafür Geld bezahlt. Der 39-jährige Stiefvater hatte das Opfer Pädophilen in einschlägigen Darknet-Foren im Web angeboten.

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Berlin/Washington D.C./Kabul. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen geht energisch gegen Pädophile in der Bundeswehr vor. Wie die BILD-Zeitung am gestrigen Mittwoch (24. Januar) meldete, hat das Ministerium einen entsprechenden Prüfauftrag erhalten. Untersucht werden soll offenbar, wie enttarnte Kinderschänder in Zukunft leichter aus der Truppe entfernt werden können als bisher. Aktueller Hintergrund ist die Verhaftung eines Bundeswehrsoldaten, der am Missbrauch eines Neunjährigen im Raum Freiburg beteiligt gewesen sein soll. Die Mutter des Jungen hatte den Behörden zufolge gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten das Kind Männern entgeltlich für Missbrauchshandlungen überlassen. Solche „unfassbaren Verbrechen“ würden alle Angehörigen der Bundeswehr zutiefst abstoßen, erklärte von der Leyen. Mit dem Thema „Kindesmissbrauch“ befasste sich diese Woche auch die New York Times. Die Tageszeitung stellte dabei einen Sonderbericht des Generalinspekteurs für den Wiederaufbau Afghanistans, John Sopko, vor. In dem Bericht werden zahllose Missbrauchsfälle in den Reihen der afghanischen Sicherheitskräfte angeprangert.

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Stuttgart/Freiburg im Breisgau/Illkirch-Graffenstaden (Frankreich). Die Anschuldigungen sind erschütternd, die Taten monströs! Eine 47 Jahre alte Mutter aus dem Raum Freiburg soll gemeinsam mit ihrem 37-jährigen Freund den eigenen neunjährigen Sohn „anhaltendem schweren sexuellen Missbrauch“ ausgesetzt haben. Der Mutter und ihrem Lebensgefährten werden nicht nur eigene, mit Gewalt und Drohung einhergehende Missbrauchshandlungen an dem Jungen zur Last gelegt. Ihnen wird auch vorgeworfen, das Kind anderen Männern entgeltlich für Missbrauchshandlungen überlassen sowie teilweise sexuellen Missbrauch mit diesen gemeinsam begangen zu haben. Über die Zerschlagung des Pädophilenrings berichteten am heutigen Donnerstag (11. Januar) die Staatsanwaltschaft Freiburg, das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und das Polizeipräsidium Freiburg in einer gemeinsamen Presseerklärung. Den Behörden zufolge zählt zu den verdächtigen Vergewaltigern auch „ein 49 Jahre alter Soldat deutscher Staatsangehörigkeit“.

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Karlsruhe/Berlin. Für die Medien war der Fall des 28 Jahre alten Offenbacher Oberleutnants Franco A. im Frühjahr und Sommer dieses Jahres das gefundene Fressen für Auflage und Quote. Der Ende April wegen Terrorverdachts festgenommene Heeresoffizier saß bis jetzt in Untersuchungshaft. Mit Beschluss vom gestrigen Mittwoch (29. November) hob der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) – auch als Staatsschutzsenat bezeichnet – den aktuellen Haftbefehl des BGH-Ermittlungsrichters gegen den Verdächtigen auf. Es bestehe kein Haftgrund mehr, so die Karlsruher Juristen. Der Beschuldigte sei in dieser Sache aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

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Rukla (Litauen)/Düsseldorf. Die Bundeswehr entsendet in diesem Jahr Kampfkompanien für jeweils drei Monate an die NATO-Ostflanke. Dies geschieht im Rahmen des sogenannten „Readiness Action Plan“ der Allianz, der im östlichen Bündnisgebiet eine Intensivierung der Übungsaktivitäten sowie rotierende Präsenzen vorsieht. Nach Informationen der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post sollen nun am heutigen Samstag (15. August) 150 deutsche Infanteristen für drei Monate in Lettland stationiert werden. Wie das Blatt weiter schreibt, nennt das Verteidigungsministerium dafür als offizielle Begründung „Ausbildungs- und Übungszwecke“.

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