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Nachrichten


Koblenz/Storkow. Es gibt sie noch in Deutschland, die Mutigen, die gegen Hass, Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus und Antisemitismus vorgehen. 2014 zeichnete der Förderkreis „Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ den bildenden Künstler Rainer Opolka und dessen Bruder Harald für ihr zivilgesellschaftliches Engagement aus. Mit ihrer Wanderausstellung „Die Wölfe sind zurück“, die in allen Bundesländern gezeigt werden soll, warnen die Brüder seit März 2016 mit bis zu drei Meter hohen und rund 250 Kilo schweren Metallskulpturen vor dem braunen Ungeist, der unser Land schon einmal vergiftet hat. Eine der Wolfsfiguren zeigt den „Deutschen Gruß“, den seit 1945 in Deutschland und Österreich verbotenen „Hitlergruß“. Diese braune Gesinnungsgeste beendete vor Kurzem die militärische Laufbahn eines Oberbootsmanns, der im Sanitätsdienst der Bundeswehr eingesetzt war.

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Kempten. Soldaten der Bundeswehr unterliegen auch bei Auslandsmissionen gemäß Paragraf 1a Absatz 2 des Wehrstrafgesetzes dem deutschen Strafrecht. Für entsprechende Sachverhalte bestand bis zur Einführung von Paragraf 11a der Strafprozessordnung kein besonderer Gerichtsstand. Seit dem 1. April 2013 gibt es diesen beim Amtsgericht Kempten. Der besondere Gerichtsstand in der Allgäu-Metropole befasst sich mit Straftaten, die von Bundeswehrsoldaten in besonderer Auslandsverwendung außerhalb des Geltungsbereichs unserer Strafprozessordnung begangen wurden. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) nun berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Kempten seit 2013 bis einschließlich 2017 in 67 Fällen gegen deutsche Soldaten, die Straftaten im Auslandseinsatz begangen haben sollen, ermittelt. Die Agentur zitierte eine Sprecherin der Behörde.

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Berlin/Kempten. Auch wenige (bis gar keine) Informationen können mitunter das Ausgangsmaterial für einen interessanten redaktionellen Beitrag sein. Vor gut zwei Wochen, am 10. August, veröffentlichte der Deutsche Bundestag seine Drucksache 18/9371. In diesem sechsseitigen Papier nimmt die Bundesregierung Stellung zur „Entwicklung des Sondergerichtsstands und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Kempten für Straftaten Bundeswehrangehöriger im Auslandseinsatz“. Der Sondergerichtsstand beim Amtsgericht Kempten bearbeitet seit dem 1. April 2013 bereits entsprechende Fälle. Das Aufgabenpaket der neuen Institution hat der Justiziar des Deutschen Bundeswehr-Verbandes, Christian Sieh, einmal wie folgt skizziert: „Möglichst alle einschlägigen Ermittlungsverfahren sollen [hier] bei einer Staatsanwaltschaft konzentriert und eine effektive und zügige Strafverfolgung garantiert werden.“ Eine aufschlussreiche Zwischenbilanz erwartete vor Kurzem von der Bundesregierung die Bundestagsfraktion der Linken. Jan Korte, Frank Tempel, Jan van Aken und andere hatten dazu 18 präzise Fragen formuliert und eingereicht. Elf davon blieben unbeantwortet …

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