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Nachrichten


Berlin. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat am heutigen Donnerstag (26. Januar) entschieden, dass das Segelschulschiff „Gorch Fock“ über das Jahr 2030 hinaus zur Ausbildung des Führungsnachwuchses in Dienst bleiben wird. Damit wird zugleich die vorläufig gestoppte Instandsetzung der traditionsreichen Dreimastbark fortgesetzt. Die Fortführung der Arbeiten bedingt nach Angaben des Verteidigungsministeriums „Kosten von insgesamt bis zu 75 Millionen Euro“.

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Berlin/Koblenz. Die Bundeswehr ist kein unbedeutender Auftraggeber der deutschen Industrie. Im Gegenteil! Sie setzt mit ihren mehreren Tausend Verträgen jährlich ein beachtliches Investitionsvolumen um. Im Jahr 2015 beispielsweise wurden rund 4,6 Milliarden Euro in verschiedene Rüstungsprojekte investiert und gut 14.000 Verträge beziehungsweise Hauptaufträge abgeschlossen. Für das Jahr 2016 rechnet das Verteidigungsministerium mit Rüstungsinvestitionen in Höhe von insgesamt rund 5 Milliarden Euro.

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Berlin. Die aktuelle Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages kennt vier parlamentarische Instrumente der Regierungskontrolle: die Große Anfrage, die Kleine Anfrage, die Schriftliche Frage und die Mündliche Frage. In fast sieben Jahrzehnten Bundestag wurden so mehr als 230.000 Anfragen und Einzelfragen von den Abgeordneten gestellt. Denn wenn die Volksvertreter nicht kritisch nachhaken würden, könnten sie nicht die neben der Gesetzgebung wichtigste Aufgabe des Parlaments erfüllen: die Kontrolle der Regierung. Und dies geht nur mit Hilfe von Informationen, die durch das Fragerecht der Abgeordneten beschafft werden. So weit die Theorie. Die Praxis jedoch verärgert die Opposition. Wie die Bundesregierung jetzt gegenüber den Grünen eingestehen musste, wird jede dritte Kleine Anfrage von den Bundesministerien verspätet beantwortet. Offiziell beträgt die gesetzte Frist für die Bundesregierung zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage 14 Tage, sie kann allerdings verlängert werden. Spitzenreiter auf der Negativliste der Opposition ist das Verteidigungsministerium!

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Berlin. Das Psychotraumazentrum am Bundeswehrkrankenhaus Berlin veranstaltet am Dienstag und Mittwoch kommender Woche (6. und 7. Dezember) das „5. Berliner Psychotraumakolloquium“. Grundgedanke dieser Veranstaltung ist es, zivile und militärische Fachdisziplinen der psychosozialen Versorgung weiter miteinander zu vernetzen. In dieses Netzwerk der Hilfe eingebunden sind auch das Bundesministerium der Verteidigung und die nachgeordneten zuständigen Kommandobehörden. Das zweitägige Kolloquium findet in der Julius-Leber-Kaserne in Berlin-Wedding statt.

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Bonn. Der Bundesrechnungshof hat die „mangelhafte Erlös- und Kostenverteilung bei der privatärztlichen Behandlung in Bundeswehrkrankenhäusern“ kritisiert. In ihren Bemerkungen zum Bundeshaushalt für das Jahr 2016 monieren die Rechnungsprüfer vor allem, dass die gesetzlichen Grenzen des Zusatzverdienstes nicht eingehalten würden. Viele Fachärzte an den Bundeswehrkrankenhäusern dürfen Privatpatienten auf eigene Rechnung behandeln. In den Jahren 2012 bis 2014 beliefen sich ihre Honorarforderungen auf rund 66 Millionen Euro. Der Bundesrechnungshof rügt, dass das Verteidigungsministerium seine Regelungen zur privatärztlichen Behandlung an den Kliniken der Bundeswehr seit 20 Jahren nicht mehr überarbeitet hat. Es sei nicht sichergestellt, dass Erlöse und Kosten zwischen dem Bund und den Ärzten „sachgerecht verteilt“ würden, so der Vorwurf.

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