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Berlin. Die Beschaffung wichtiger Güter für die deutschen Sicherheitskräfte – in erster Linie Bundeswehr und Polizei – soll beschleunigt werden. Am gestrigen Donnerstag (30. Januar) hat dazu der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung sowie Schlussabstimmung ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ stimmten die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD. Auch die AfD war für den Koalitionsentwurf, der die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie trug. Gegenstimmen kamen von der FDP, von Bündnis 90/Die Grünen und von den Linken (Enthaltungen keine). FDP, Grüne und Linke warnen – zumeist mit Blick auf die Organisation Transparency Deutschland – vor Wettbewerbsverzerrung, Intransparenz und einem erhöhten Korruptionsrisiko.

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Berlin. Künftig sollen alle Bundeswehrsoldaten, die sich im Ausland in „einsatzgleichen Verpflichtungen“ befinden, ebenfalls einen Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) bekommen. Mit dieser Initiative reagiert die Unionsfraktion – so ihre Begründung – auf die „sich ändernde sicherheitspolitische Realität“. Von der Neuerung sollen demnächst beispielsweise die deutschen Soldaten profitieren, die im Rahmen des NATO-Verbandes im Ägäischen Meer oder beim Air Policing im Baltikum eingesetzt sind. Auch die Bundeswehrangehörigen, die jetzt als Teil der EFP Battlegroup der NATO in Litauen stationiert sind, werden wohl bald den entsprechenden Zuschlag erhalten (EFP = Enhanced Forward Presence). Den AVZ gibt es in sechs Stufen, von 30 bis maximal 110 Euro pro Tag – steuerfrei.

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