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Berlin/Köln. Mit der Personalsituation des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) und der fachlichen Qualifizierung seiner Mitarbeiter befasst sich eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsabgeordneten Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte und Gerold Otten. Wie aus der Antwort der Bundesregierung vom 18. Juli hervorgeht, haben seit 2017 deutlich mehr als 500 zivile und militärische Kräfte ihren Dienst beim MAD angetreten.

Eine mittlere zweistellige Zahl von Interessenten sei für den höheren Dienst gewonnen worden, rund 200 Mitarbeiter für den gehobenen Dienst, rund 300 Mitarbeiter für den mittleren und eine kleine zweistellige Zahl von Mitarbeitern für den einfachen Dienst, so die Regierungsantwort weiter.

Das gewonnene Personal für den MAD erfülle mehrheitlich bereits durch die reguläre Laufbahnausbildung – als Beamter oder Soldat – die erforderlichen Voraussetzungen für den MAD, heißt es zudem in der Antwort.

Zudem werde das Personal, das für die Wahrnehmung von Aufgaben mit rechtlicher oder geistes- beziehungsweise sozialwissenschaftlicher Schwerpunktsetzung vorgesehen sei, zielgerichtet ausgewählt. Neue Mitarbeiter des MAD „durchlaufen eine verbindliche, an der jeweiligen Stellenbeschreibung ausgerichtete Aus- und Fortbildungsreihe, die für die vorgesehene Aufgabenwahrnehmung auch in verwaltungsrechtlicher und geistes- beziehungsweise sozialwissenschaftlicher Hinsicht qualifiziert oder früher erworbenes Wissen aktualisiert“.

Seit Kurzem auch ein Direkteinstellungsverfahren für die Beamtenlaufbahn

Laut Bundesregierung absolviert das später in der Extremismusabwehr eingesetzte MAD-Personal im Anschluss an die verbindliche Erstausbildung, in der erste grundlegende Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für die Aufgabenwahrnehmung in der Extremismusabwehr vermittelt werden, eine individuelle Folge- und Zusatzausbildung. Dabei fließen aktuelle Entwicklungen in den Phänomenbereichen sowie wissenschaftliche Erkenntnisse in die Wissensvermittlung ein.

Die AfD-Bundestagsabgeordneten wollten auch wissen, wie viele der seit 2017 getätigten Neueinstellungen im Bereich des MAD außerhalb der Bundeswehr getätigt wurden? Dazu die Bundesregierung: „In der Vergangenheit hat der Militärische Abschirmdienst sein Personal grundsätzlich aus Bestandspersonal der Bundeswehr rekrutiert. Im militärischen Personalkörper wurde im Jahr 2020 ein Direkteinstellungsverfahren als Pilotprojekt angewandt. Im zivilen Personalkörper wird seit Kurzem ein Direkteinstellungsverfahren auch für die Beamtenlaufbahn [angeboten]. Insgesamt konnten knapp 200, überwiegend zivile Angehörige mit Schwerpunkt im mittleren und gehobenen Dienst, eingestellt werden.“

AfD erkundigte sich auch zur „Verhältnismäßigkeit bei MAD-Maßnahmen“

Die AfD-Parlamentarier Lucassen, Nolte und Otten hatten sich zuvor bereits mit dem Thema „Verhältnismäßigkeit bei Maßnahmen des Militärischen Abschirmdienstes“ befasst. Mit dieser Kleinen Anfrage erkundigten sie sich nach dem „konkreten Vorgehen des MAD und der Feldjäger bei der Befragung von mehreren Bundeswehrsoldaten im Raum Hannover, die [einem Pressebericht zufolge] Kontakte ins rechtsextremistische Milieu“ unterhalten haben sollen.

Die Bundesregierung teilte in ihrer Antwort vom 15. Juli mit, sie könne zu laufenden operativen Maßnahmen des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) keine Auskunft erteilen. Sie begründet dies mit dem „Schutz der Integrität nachrichtendienstlicher Arbeitsabläufe“. Nachrichtendienstliche Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Aufklärungsprofile seien im Hinblick auf die Gewährleistung der Befähigung des Militärischen Abschirmdienstes „besonders schutzbedürftig“. Zudem bestehe auf Grund der laufenden Einzelfallbearbeitungen die Gefahr, dass durch Offenlegung von einzelnen Sachverhalten Rückschlüsse auf die Verdachtspersonen gezogen werden könnten. Dies würde eine Einschränkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung darstellen.


Unsere Symbolaufnahme zeigt einen MAD-Angehörigen mit dem Ärmelpatch des Dienstes.
(Bild: Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst)


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