menu +

Nachrichten


Berlin. Der Bund kann in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 476,81 Milliarden Euro tätigen. Die Nettokreditaufnahme soll bei 39,03 Milliarden Euro liegen und damit im Rahmen der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Das hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am Donnerstagabend (18. Januar) nach fast 10-stündiger Bereinigungssitzung beschlossen. Im Etat des Verteidigungsministeriums, dem Einzelplan 14, sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 51,95 Milliarden Euro vorgesehen. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Zuwachs von 1,83 Milliarden Euro.

Die Haushaltsausgaben 2024 steigen gegenüber dem Vorjahressoll 2023 um 3,4 Prozent. 2023 lag das Soll bei 461,2 Milliarden Euro, die Nettokreditaufnahme bei 27,4 Milliarden Euro. Der im Haushaltsausschuss beschlossene Ausgabenansatz liegt 31,12 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf für 2024. Die Nettokreditaufnahme fällt um 22,47 Milliarden Euro höher aus.

Für den Etatentwurf stimmten im Ausschuss die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und AfD. Die finale Abstimmung im Bundestag ist für die fünfte Kalenderwoche (29. Januar bis 2. Februar) vorgesehen.

Reaktion der Bundesregierung und des Parlaments auf Karlsruher Urteil

Die Steuereinnahmen werden von den Experten mit 377,61 Milliarden Euro prognostiziert – 2,27 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf. Die sonstigen Einnahmen liegen mit 60,17 Milliarden Euro um 6,38 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf. Grund hierfür ist unter anderem eine höhere Entnahme aus der Rücklage. Diese war möglich geworden, weil der vorläufige Haushaltsabschluss für das Vorjahr positiv ausgefallen war.

Mit dem nun vom Ausschuss abgesegneten Bundeshaushalt 2024 reagiert die Koalition auch auf das Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021. Aufgrund dieses Urteils hatte sich der Beschluss des Haushalts 2024 verzögert. Eigentlich hatte der Ausschuss die Bereinigungssitzung Mitte November abschließen wollen. Nach dem Urteil wurden zunächst wesentliche Beschlüsse zum Haushaltsgesetz und einzelnen Einzelplänen verschoben, auch die Haushaltswoche im Bundestag wurde abgesagt.

Anpassungen, Umschichtungen, Kürzungen und andere Maßnahmen

In Folge des Urteils ist nunmehr unter anderem der Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds angepasst worden. Zudem reflektiert der Haushalt 2024 Umschichtungen, die sich aus der Auflösung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zu Ende 2023 ergeben haben.

Ferner hat die Koalition die Beschlüsse des sogenannten „Paketes für zukunftsfeste Finanzen, soziale Sicherheit und Zukunftsinvestitionen“ weitestgehend im Etat umgesetzt. Mit dem Paket hatte die Koalition auf den nach dem Urteil bilanzierten Konsolidierungsbedarf reagiert. Unter anderem sind im Etat Kürzungen gegenüber den bisherigen parlamentarischen Beschlüssen beim internationalen Engagement vorgenommen worden. Zudem ist der Ansatz für den Bürgergeld-Bonus gestrichen sowie der Ansatz für Bürgergeld abgesenkt worden.

Verpflichtungsermächtigungen in Milliardenhöhe ausgebracht

Wie eingangs bereits erwähnt, sind im Einzelplan 14 des Wehrressorts im Jahr 2024 Ausgaben in Höhe von 51,95 Milliarden Euro vorgesehen, ein Zuwachs gegenüber 2023 in Höhe von 1,83 Milliarden Euro (siehe auch unseren Beitrag vom Juli 2023).

Weitere Ausgaben – unter anderem für die militärische Beschaffung – sollen aus dem Sondervermögen „Bundeswehr“ getätigt werden. Die Einnahmen sollen mit rund 383 Millionen Euro um 152 Millionen Euro höher ausfallen als im Regierungsentwurf. Im parlamentarischen Verfahren erhöhte sich zudem der Ausgabenansatz für 2024 gegenüber dem Regierungsentwurf um rund 152 Millionen Euro.

Neben einer Vielzahl kleinerer Änderungen und der Anpassung an den aktuellen Bedarf der Truppe sind ferner Verpflichtungsermächtigungen in Milliardenhöhe ausgebracht worden, etwa für die Beschaffung des Nachfolgers für den Transportpanzer Fuchs. Diese Verpflichtungsermächtigungen sind teilweise als Anschlussfinanzierung ab 2028 für Projekte aus dem Sondervermögen gedacht. Die Verpflichtungsermächtigungen in dem Etat liegen nunmehr bei 49,04 Milliarden Euro. Das sind 7,22 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf.

Eine wesentliche Änderung im Sondervermögen „Bundeswehr“ bezieht sich auf die Ersatzbeschaffung für militärisches Material, das an die Ukraine abgegeben wurde. Dafür sind für dieses Jahr im Sondervermögen 520 Millionen Euro ausgewiesen.


Besuchen Sie uns auf https://twitter.com/bw_journal


Zu unserem Bildmaterial: Symboldarstellung „Finanzen“ aus dem Bildangebot von Pixabay.
(Foto: Emilian Robert Vicol/unter Lizenz CC0 Creative Commons = freie kommerzielle Nutzung, kein Bildnachweis erforderlich)


Kommentieren

Bitte beantworten Sie die Frage. Dies ist ein Schutz der Seite vor ungewollten Spam-Beiträgen. Vielen Dank *

OBEN