Berlin. Das Bundesministerium der Verteidigung, kurz BMVg, hat die Standorte für seine 24 neuen Musterungszentren festgelegt und jetzt veröffentlicht. Damit ist zugleich der Startschuss für den schrittweisen Aufbau der Kapazitäten, die für die flächendeckende verpflichtende Musterung ab Juli 2027 benötigt werden, gefallen.
Um die Musterungen an zentralen, gut erreichbaren Orten durchzuführen, sollen laut Ministerium in insgesamt 14 Bundesländern nach und nach externe Objekte angemietet werden. Für die Standortentscheidung sind zunächst aktuelle Daten der statistischen Bevölkerungsverteilung ausgewertet worden. Ziel dabei war es, gezielt Regionen mit hoher Bevölkerungsdichte und einem potenziell großen Bewerberaufkommen auszuwählen.
An 16 bereits bestehenden Standorten der deutschen Streitkräfte sollen künftig außerhalb der dortigen militärischen Liegenschaften moderne Musterungszentren eingerichtet werden. Dazu das BMVg: „Dies betrifft – in alphabetischer Reihenfolge – die Städte Bonn, Dresden, Hamburg, Kassel, Kiel, Koblenz, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Nürnberg, Oldenburg, Potsdam, Saarlouis, Schwerin, Ulm und Wiesbaden.“ Und: „Darüber hinaus werden acht Musterungszentren in Bielefeld, Braunschweig, Dortmund, Jena, Kempten, Offenburg, Regensburg und Würzburg entstehen. Damit werden diese Städte künftig neue Standorte der Bundeswehr sein.“
Alle Musterungszentren wolle man einem der bereits bestehenden 15 Karrierecenter der Bundeswehr zuordnen, so das Ministerium weiter. Diese Karrierecenter würden laut Planungen jeweils koordinierende und steuernde Aufgaben übernehmen.
In den Musterungszentren soll die grundsätzliche Eignung geprüft werden, in den Karrierecentern anschließend die individuelle Beratung und Betreuung des Kandidaten (zusätzlich auch die umfassendere medizinische, körperliche, kognitive, und psychische Eignungsprüfung für eine militärische oder zivile Laufbahn).
Für die einzelnen Musterungszentren will das BMVg nach eigenen Angaben „jeweils rund 50 zivile Dienstposten“ bereitstellen. Das erste Musterungszentrum soll voraussichtlich noch in diesem Jahr seine Arbeit aufnehmen.
Mit dem Neuen Wehrdienst reagiert Deutschland auf die veränderte sicherheitspolitische Lage (Stichwort „Ukrainekrieg“) und die massiv gestiegenen Anforderungen an die Landes- und Bündnisverteidigung. Die Wiedereinführung der Wehrerfassung und der Wehrüberwachung sollen in diesem Zusammenhang für eine personell starke Reserve sorgen.
Unstrittig ist, dass die deutschen Streitkräfte künftig mehr aktive Kräfte sowie männliche und weibliche Reservisten brauchen. Mit dem Neuen Wehrdienst kann nach Ansicht der politischen und militärischen Führung dieses personelle Ziel auch ohne Wehrpflicht erreicht werden. Das Verteidigungsministerium dazu in einem Onlinebeitrag: „Das Modell bietet allen, die sich in der Bundeswehr für die Sicherheit Deutschlands einsetzen wollen, eine fordernde und lehrreiche militärische Ausbildung bei angemessener Besoldung und optional einen Einstieg in eine langfristige berufliche Karriere in unseren Streitkräften.“
Seit dem 1. Januar 2026 gelten die Regelungen für den Neuen Wehrdienst. Noch einmal sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es sich dabei aber nicht um die Reaktivierung der Allgemeinen Wehrpflicht, wie sie in Deutschland bis 2011 galt, handelt.
Der Neue Wehrdienst ist dadurch gekennzeichnet, dass der Dienst (vorerst) freiwillig ist, die Musterung jedoch „ein Muss“. Das heißt: Ab dem Jahrgang 2008 wird die Musterung für Männer in Deutschland ab Juli 2027 wieder verpflichtend. Zuvor erhalten bereits ab Januar 2026 alle 18-jährigen Männer einen Fragebogen zur Erfassung ihrer Daten und Bereitschaft, dessen Ausfüllen unumgänglich ist. Jährlich vollenden ungefähr 350.000 Männer mit deutscher Staatsbürgerschaft das 18. Lebensjahr.
Die Musterung für Männer – wie bereits beschrieben ab Jahrgang 2008 – ist verpflichtend, doch wie steht es um die Frauen? Sie erhalten zwar einen Fragebogen zur Erfassung, müssen diesen aber nicht ausfüllen. Eine Verpflichtung zur Musterung oder zum Wehrdienst ist für Frauen derzeit nicht vorgesehen.
Warum? Eine generelle Wehrpflicht für Frauen in Deutschland erfordert eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 12a), was derzeit politisch nicht umsetzbar ist. Für eine Verfassungsänderung per Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag bräuchte es zusätzlich die Stimmen von Linken oder AfD. Die Linke ist gegen jegliche Form der Pflicht zur Musterung oder zum Dienst an der Waffe. Vertreter der AfD-Fraktion fordern aktuell die Reaktivierung der Allgemeinen Wehrpflicht primär nur für Männer; Frauen sollen nicht der Verpflichtung unterliegen, da sie – so teilweise die AfD-Begründung – ihren „Dienst für die Gesellschaft“ ja bereits mit einer möglichen Schwangerschaft ableisten würden.
Zu unserem Bildmaterial – Symbolbilder 1. und 2.: Verteidigungsminister Boris Pistorius hat, ohne Änderung des Grundgesetzes, ein neues Wehrdienstmodell und die dafür dringend erforderlichen Strukturen und Kapazitäten geschaffen. Hierfür wurde in den Fachabteilungen des Ministeriums ein Gesetzentwurf erarbeitet, der nach der internen Abstimmung und der Beteiligung der relevanten Verbände am 27. August 2025 im Bundeskabinett für die Einleitung des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens beschlossen wurde. Der Bundestag hat am 5. Dezember 2025 dann mit seiner Zustimmung die gesetzlichen Grundlagen für einen „neuen attraktiven Wehrdienst“ geschaffen.
(Bilder: nr)
Kleines Beitragsbild: Der Neue Wehrdienst ist für Männer ein zunächst freiwilliger Dienst. Vorgesehen ist jedoch, bis 2035 einen „Korridor der Aufwuchszahlen“ für Aktive und nicht aktive Reservisten, aus dem der gesamte Personalbestand der deutschen Streitkräfte zu ersehen ist, gesetzlich festzuhalten. Diese aktuellen Zahlen müssen halbjährlich dem Bundestag berichtet werden. Kann dieser „Aufwuchskorridor“ im Hinblick auf die Zielvorgaben nicht eingehalten werden, müssen Regierung und Parlament im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens festlegen, welche Maßnahmen zum Erreichen der Ziele ergriffen werden müssen.
(Bild: nr)
Besuchen Sie uns auf https://twitter.com/bw_journal