Berlin. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jan Ralf Nolte wollte vor Kurzem von der Bundesregierung wissen, wie viele der im Rahmen des „Neuen Wehrdienstes“ angeschriebenen männlichen Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 2008 sich an der Fragebogen-Aktion des Bundesministeriums der Verteidigung beteiligt haben. Nolte, Obmann im Verteidigungsausschuss des Bundestages und verteidigungspolitischer Sprecher seiner Fraktion, erkundigte sich: „Wie viele [der Angeschriebenen] haben gegenüber der Bundeswehr im Fragebogen ihre Bereitschaft zu einer Wehrdienstleistung erklärt, und wie schlüsselt sich diese Zahl nach Kenntnis der Bundesregierung nach Bundesländern beziehungsweise Regionen auf?“
Laut Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 20. Mai dieses Jahres hat das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (mit Stand 29. April 2026) insgesamt mehr als 206.000 Anschreiben versendet, ungefähr die Hälfte davon an männliche Personen.
Beim Neuen Wehrdienst ist die Beantwortung des Fragebogens für Frauen freiwillig. Männer sind hingegen gesetzlich verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen (und bei Nichtbeantwortung droht ein Bußgeld). Für Frauen ist der Fragebogen ein Angebot; sie dürfen antworten, wenn sie Interesse am Dienst in den deutschen Streitkräften haben. Grund für diese Unterscheidung ist Artikel 12a des Grundgesetzes, der eine Dienstverpflichtung aktuell nur für Männer vorsieht.
Wie Staatssekretär Hartmann in seiner Antwort weiter ausführte, hätten mehr als 90 Prozent der angeschriebenen Männer den Fragebogen ausgefüllt. Eine statistische Aufschlüsselung nach Bundesländern oder Regionen sei nicht erfolgt.
AfD-Abgeordneter Nolte wollte auch wissen, wie viele der angeschriebenen männlichen Kandidaten (des Geburtsjahrgangs 2008) nach Kenntnis der Bundesregierung bislang mit einem Bußgeldbescheid wegen Nichtbeantwortung des Fragebogens rechnen müssten.
Dazu der Parlamentarische Staatssekretär: „Weniger als zehn Prozent der angeschriebenen Männer haben den Fragebogen auch nach der ersten Erinnerung nicht innerhalb der normierten Fristen ausgefüllt.“
Der Neue Wehrdienst ist (zunächst) ein freiwilliger Dienst. Vorgesehen ist allerdings, einen „Korridor der Aufwuchszahlen“ für Aktive sowie Reservekräfte der Bundeswehr bis 2035 gesetzlich festzuhalten. Dabei geht es um den gesamten Personalstand der Streitkräfte. Die aktuellen Zahlen müssen halbjährlich dem Parlament mitgeteilt werden.
Wird dieser „Aufwuchskorridor“ vor dem Hintergrund der gesetzten Zielvorgaben nicht eingehalten, müssen Regierung und Parlament im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens festlegen, welche Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele ergriffen werden müssen. Dies können beispielsweise über den Fragebogen hinausgehende verpflichtende Elemente sein. Ein Automatismus für solche Elemente oder – wie bereits diskutiert – für ein Losverfahren ist im aktuellen Gesetz nicht enthalten.
Zu unserem Bildmaterial: Nach dem Gesetz über den Neuen Wehrdienst werden die wehrpflichtigen Männer ab Geburtsjahr 2008 einer verpflichtenden Musterung unterzogen. Aufgrund der derzeit im Aufbau befindlichen Kapazitäten werden ihre Musterungen schrittweise erfolgen und nach und nach auf den gesamten Jahrgang 2008 ausgeweitet. Danach werden ausgewählte männliche und auch weibliche Wehrpflichtige, die sich freiwillig gemeldet haben, zu einem Assessment eingeladen und anschließend zu ihrer Grundausbildung einberufen.
(Foto: Tom Twardy/Bundeswehr)
Kleines Beitragsbild: Symbolfoto „Neuer Wehrdienst – Fragenkatalog“: In dem Fragebogen werden persönliche Daten, Verfügbarkeit, Bildungsabschlüsse und sonstige Qualifikationen sowie die Bereitschaft zu einer Wehrdienstleistung abgefragt.
(Foto: Torsten Kraatz/Bundeswehr)
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