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Nachrichten


Kempten. Soldaten der Bundeswehr unterliegen auch bei Auslandsmissionen gemäß Paragraf 1a Absatz 2 des Wehrstrafgesetzes dem deutschen Strafrecht. Für entsprechende Sachverhalte bestand bis zur Einführung von Paragraf 11a der Strafprozessordnung kein besonderer Gerichtsstand. Seit dem 1. April 2013 gibt es diesen beim Amtsgericht Kempten. Der besondere Gerichtsstand in der Allgäu-Metropole befasst sich mit Straftaten, die von Bundeswehrsoldaten in besonderer Auslandsverwendung außerhalb des Geltungsbereichs unserer Strafprozessordnung begangen wurden. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) nun berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Kempten seit 2013 bis einschließlich 2017 in 67 Fällen gegen deutsche Soldaten, die Straftaten im Auslandseinsatz begangen haben sollen, ermittelt. Die Agentur zitierte eine Sprecherin der Behörde.

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Hamburg/Karlsruhe. Die Generalbundesanwaltschaft plant eine deutlich schärfere Strafverfolgung von Frauen, die sich der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) in Syrien oder im Irak angeschlossen hatten. Das sagte Generalbundesanwalt Peter Frank gegenüber der Recherchekooperation von NDR, SWR und Süddeutscher Zeitung. Bislang waren IS-Anhängerinnen aus Deutschland fast nie strafrechtlich belangt worden. Zwar hatte es Ermittlungsverfahren gegeben, doch mündeten diese nur in sehr wenigen Fällen in Gerichtsprozesse.

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München/Berlin. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann gilt – sollte es denn zu einer Regierungskoalition aus CDU/CSU, FDP und Grünen kommen – als Anwärter auf das Amt des nächsten Bundesinnenministers. Momentan sitzt der CSU-Politiker in Berlin mit am Verhandlungstisch der Jamaika-Sondierer. In einem Interview mit der Zentralredaktion der Madsack-Mediengruppe, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland, bejahte Herrmann eine Beteiligung des Verteidigungsministeriums am Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum, kurz GTAZ.

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Köln/Berlin. Die Region Syrien/Irak ist weiterhin ein Ziel für deutsche Islamisten beziehungsweise Islamisten aus Deutschland. Momentan kennen die Sicherheitsbehörden mehr als 850 Personen, die in die Nahostregion ausgereist sind, um dort aufseiten der Terrorbewegung „Islamischer Staat“ (IS) und anderer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilzunehmen oder Unterstützung zu leisten. Allerdings habe „die Dynamik der Ausreisen weiter nachgelassen“, so eine Sprecherin des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf Anfrage des Hessischen Rundfunks. Die Gründe dafür sind vielfältig: Seit einigen Monaten befinden sich die meisten islamistischen Milizen in Syrien militärisch in der Defensive, die Lebensumstände für die ausländischen „Kämpfer“ vor Ort sind äußerst schlecht, das Todesrisiko ist hoch, in der Heimat warten harte Haftstrafen auf die Rückkehrer.

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Berlin/Kempten. Auch wenige (bis gar keine) Informationen können mitunter das Ausgangsmaterial für einen interessanten redaktionellen Beitrag sein. Vor gut zwei Wochen, am 10. August, veröffentlichte der Deutsche Bundestag seine Drucksache 18/9371. In diesem sechsseitigen Papier nimmt die Bundesregierung Stellung zur „Entwicklung des Sondergerichtsstands und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Kempten für Straftaten Bundeswehrangehöriger im Auslandseinsatz“. Der Sondergerichtsstand beim Amtsgericht Kempten bearbeitet seit dem 1. April 2013 bereits entsprechende Fälle. Das Aufgabenpaket der neuen Institution hat der Justiziar des Deutschen Bundeswehr-Verbandes, Christian Sieh, einmal wie folgt skizziert: „Möglichst alle einschlägigen Ermittlungsverfahren sollen [hier] bei einer Staatsanwaltschaft konzentriert und eine effektive und zügige Strafverfolgung garantiert werden.“ Eine aufschlussreiche Zwischenbilanz erwartete vor Kurzem von der Bundesregierung die Bundestagsfraktion der Linken. Jan Korte, Frank Tempel, Jan van Aken und andere hatten dazu 18 präzise Fragen formuliert und eingereicht. Elf davon blieben unbeantwortet …

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