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Nachrichten


Berlin. Im Afghanistaneinsatz riskierten viele Angehörige der Bundeswehr ihr Leben in Gefechten mit den Aufständischen oder wurden vom Gegner mit Sprengsätzen angegriffen. Die 2010 gestiftete Einsatzmedaille in der Sonderstufe „Gefecht“ würdigt diese hochgefährlichen Situationen in besonderer Weise. Mit Neufassung des Stiftungserlasses kann die Gefechtsmedaille, wie die Auszeichnung auch genannt wird, neuerdings für Ereignisse verliehen werden, die vor dem 28. April 2009 stattgefunden haben. Ehemalige und aktive Bundeswehrsoldaten können demnach nachträglich mit der Einsatzmedaille der Bundeswehr in der Sonderstufe „Gefecht“ ausgezeichnet werden.

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Kempten. Soldaten der Bundeswehr unterliegen auch bei Auslandsmissionen gemäß Paragraf 1a Absatz 2 des Wehrstrafgesetzes dem deutschen Strafrecht. Für entsprechende Sachverhalte bestand bis zur Einführung von Paragraf 11a der Strafprozessordnung kein besonderer Gerichtsstand. Seit dem 1. April 2013 gibt es diesen beim Amtsgericht Kempten. Der besondere Gerichtsstand in der Allgäu-Metropole befasst sich mit Straftaten, die von Bundeswehrsoldaten in besonderer Auslandsverwendung außerhalb des Geltungsbereichs unserer Strafprozessordnung begangen wurden. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) nun berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Kempten seit 2013 bis einschließlich 2017 in 67 Fällen gegen deutsche Soldaten, die Straftaten im Auslandseinsatz begangen haben sollen, ermittelt. Die Agentur zitierte eine Sprecherin der Behörde.

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