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Nachrichten


Berlin. Reservisten gehören per Gesetz nicht mehr zum Personenkreis der wehrrechtlich verfügbaren Personen mit Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollendet haben. Damit werden sie auch automatisch aus der Beorderung entlassen. Ab diesem Zeitpunkt sind für die Betroffenen auch keine Übung, besondere Auslandsverwendung, Hilfeleistung im In- oder Ausland sowie kein „Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr“ mehr möglich. Auch ist die Zuziehung zu einer Dienstlichen Veranstaltung (DVag) auf freiwilliger Basis nur bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres erlaubt. Es gibt keine Ausnahmegenehmigungen. Dies alles will die FDP jetzt für die älteren Reservisten mit einer ganz besonderen Initiative ändern …

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Frankfurt am Main/Berlin. Der gestrige Donnerstag (20. Mai) war für die Bundeswehr kein gewöhnlicher Tag – schier allgegenwärtig schien das Thema „Rechtsextreme in den eigenen Reihen“. Am Vormittag hat in Frankfurt am Main im Saal 165 C des Oberlandesgerichts vor dem 5. Strafsenat, dem Staatsschutzsenat, die Hauptverhandlung gegen den 32-jährigen Bundeswehr-Oberleutnant Franco A. begonnen. Ihm wird unter anderem die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ zur Last gelegt. Die oberste Anklagebehörde will auch beweisen, dass der aus Offenbach stammende Offizier ein – so formuliert es der Journalist Martin Steinhagen in seinem Beitrag für DIE ZEIT – „bestens vernetzter rechtsextremer Täter“ ist. Am Nachmittag dann hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten und zur Sicherheitsüberprüfung von Reservistinnen und Reservisten“ beschlossen. Die Wehrbeauftragte Eva Högl äußerte sich danach zur Reform der Sicherheitsüberprüfung und zum Dauerbrenner „Rechtsextremismus“. Über die „Verdachtsfälle im Bereich des Rechtsextremismus in den Streitkräften“ hat das Verteidigungsministerium erst vor Kurzem aktuelle Zahlen für das Jahr 2020 vorgelegt.

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Berlin/Bonn/Wilhelmshaven/Kiel. Die Betriebsstofftransporter „Spessart“ (A1442) und „Rhön“ (A1443) der Deutschen Marine sind seit mehr als 40 Jahren im Dienst. Ihre ursprünglich vorgesehene Nutzungsdauer haben sie damit weit überschritten. Erst im Juni vergangenen Jahres hat die Bundeswehr ein Vergabeverfahren für zwei neue Tanker eingeleitet. Jetzt sprengen die von den Bietern eingereichten Angebote offenbar den Kostenrahmen. Das berichtet am heutigen Montag (17. Mai) die Wirtschafts- und Finanzzeitung Handelsblatt. Der Haushaltsausschuss des Bundestages soll sich am 23. Juni – noch vor der Anfang Juli beginnenden parlamentarischen Sommerpause und vor der Bundestagswahl Mitte September – mit dem Beschaffungsvorhaben befassen. Mittlerweile stellen erste Bundestagsabgeordnete auch kritische Fragen zum hohen Alter der Seeschlepper der Marine. Die Teilstreitkraft betreibt insgesamt 16 Schleppfahrzeuge, die ihr geplantes Nutzungsdauerende ab 2025 erreichen.

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Berlin. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Karsten Klein, unter anderem Stellvertretendes Mitglied im Verteidigungsausschuss des Bundestages, fragte die Bundesregierung nach Corona-Testmöglichkeiten für Staatsbedienstete. Klein wollte wissen, seit wann es Angebote für Soldaten sowie Mitarbeiter von Bundespolizei und Bundeszoll in Deutschland gibt, sich mindestens einmal pro Woche anlasslos auf das Coronavirus testen zu lassen.

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Berlin. Nach dem personellen Besetzungsstand der Wehrdisziplinaranwaltschaften der Bundeswehr erkundigte sich vor Kurzem der FDP-Bundestagsabgeordnete Marcus Faber. Er wollte von der Bundesregierung wissen, wie viele Dienstposten aktuell bei den Wehrdisziplinaranwaltschaften unbesetzt und wie viele Fälle momentan dort anhängig sind.

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