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Berlin/Bonn/Wilhelmshaven/Kiel. Die Betriebsstofftransporter „Spessart“ (A1442) und „Rhön“ (A1443) der Deutschen Marine sind seit mehr als 40 Jahren im Dienst. Ihre ursprünglich vorgesehene Nutzungsdauer haben sie damit weit überschritten. Erst im Juni vergangenen Jahres hat die Bundeswehr ein Vergabeverfahren für zwei neue Tanker eingeleitet. Jetzt sprengen die von den Bietern eingereichten Angebote offenbar den Kostenrahmen. Das berichtet am heutigen Montag (17. Mai) die Wirtschafts- und Finanzzeitung Handelsblatt. Der Haushaltsausschuss des Bundestages soll sich am 23. Juni – noch vor der Anfang Juli beginnenden parlamentarischen Sommerpause und vor der Bundestagswahl Mitte September – mit dem Beschaffungsvorhaben befassen. Mittlerweile stellen erste Bundestagsabgeordnete auch kritische Fragen zum hohen Alter der Seeschlepper der Marine. Die Teilstreitkraft betreibt insgesamt 16 Schleppfahrzeuge, die ihr geplantes Nutzungsdauerende ab 2025 erreichen.

Bleiben wir zunächst noch bei den beiden Betriebsstofftransportern der „Rhön“-Klasse. In seinen am 8. Dezember vergangenen Jahres der Öffentlichkeit vorgestellten „Bemerkungen 2020“ zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes befasste sich der Bundesrechnungshof auch mit den beiden betagten Tankern der Marine (wir berichteten) und empfahl dringend: „Die Bundeswehr sollte die Tanker […] zügig außer Dienst stellen. Der schlechte technische Zustand gefährdet die Einsatzfähigkeit. Er führte bereits zu Abbrüchen und Einschränkungen bei Einsätzen. Die vielen Mängel verursachen auch sehr lange Werftaufenthalte. Dadurch stiegen die Ausgaben für ihre Instandhaltung stark an, allein jüngste Instandhaltungen kosteten fast 40 Millionen Euro. Zudem bergen die Tanker erhebliche Umweltrisiken, da sie nur eine Außenhülle besitzen. Dies entspricht nicht den seit 2005 für zivile Öltanker gültigen Sicherheitsstandards, zu denen sich die Bundeswehr später auch selbst verpflichtet hatte.“

Obwohl die Probleme mit „Spessart“ und „Rhön“ seit Jahren bekannt seien, so der Bundesrechnungshof weiter, habe die Bundeswehr erst im Juni 2020 ein Vergabeverfahren für neue Tanker begonnen. Die zeit- und geldsparende Variante, auf handelsübliche Tanker zurückzugreifen mit der Absicht eines späteren Umbaus für militärische Zwecke, habe die Bundeswehr dabei leider nicht weiterverfolgt.

Nur noch zwei Werften im Bieterwettbewerb um die neuen Tanker

Wie Handelsblatt-Chefreporter Martin Murphy in seinem Beitrag berichtet, soll sich das Verteidigungsministerium am Ende des Tanker-Bieterverfahrens für zwei Kandidaten entschieden haben, die sich Hoffnung auf den Auftrag machen dürfen. Es handelt sich dabei um die Bremer Fr. Lürssen Werft und um die Unternehmensgruppe MV Werften, die in Mecklenburg-Vorpommern in Wismar, Rostock und Stralsund Schiffswerften betreibt.

Allerdings hat das Ganze einen unangenehmen Haken: Beide Angebote ignorieren die für die neuen Marinetanker eingezogene Preisobergrenze von 539 Millionen Euro. Der Autor zitiert aus einem internen Ministeriumsschreiben vom 25. März und schreibt: „Das Angebot von Lürssen liegt bei rund 860 Millionen Euro und das von MV Werften bei rund 618 Millionen Euro.“ Beide Unternehmen und das Ministerium hätten sich zu diesen Größenordnungen nicht geäußert.

Laut Handelsblatt sollen „in diesen Tagen“ die Verträge mit dem Gewinner des Bieterwettbewerbs – trotz empfindlicher Etatüberschreitung – ausverhandelt werden. Der Haushaltsausschuss soll dann am 23. Juni das Projekt mitsamt seinen neuen Kosten billigen. Noch in dieser Legislaturperiode soll auch das Parlament über das Beschaffungsvorhaben entscheiden. Ein zeitlich ambitioniertes Vorhaben, über dem auch noch der ungewisse Ausgang eines Rechtsstreites schwebt …

Flensburger Unternehmen klagt wegen Nichtberücksichtigung

Das Verteidigungsministerium hatte mit seiner rein nationalen Ausschreibung für die Ersatzbeschaffung der beiden Nachfolger für „Spessart“ und „Rhön“ offenbar nicht alle potenziellen Werften zur Abgabe eines Angebots eingeladen. „Außen vor“ blieb beispielsweise die Flensburger Schiffbau-Gesellschaft (FSG), die sich bis Ende Juli vergangenen Jahres noch im Insolvenzverfahren befand. Dies war auch das Argument für das Ministerium, die Werft bei der Auftragsvergabe für die neuen Betriebsstofftransporter von Anfang an nicht zu berücksichtigen.

Jedoch konnte das Aus der FSG in letzter Minute abgewendet werden. Das Unternehmen ist raus aus der Insolvenz, da Investor Lars Windhorst zum 1. September übernahm und zum Einstand die Zusicherung für gleich zwei Schiffsbauten mitbrachte. (Anm.: Windhorst ist Mitbegründer der Investmentgruppe Sapinda – 2019 umbenannt in Tennor Holding B.V. – und darüber hinaus unter anderem Großinvestor des Fußballvereins Hertha BSC.)

Am 6. Oktober vergangenen Jahres stellte das neue Werftmanagement um Windhorst bei der Vergabekammer des Bundes in Bonn einen Nachprüfungsantrag. Die daraufhin gefällte Entscheidung der 2. Kammer, den Nachprüfungsantrag zu verwerfen, hielt FSG für falsch und legte beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sofortige Beschwerde ein. Die Richter entschieden, dass die Beschwerde der Werft gegen die Ausschreibung bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung über das Verfahren aufschiebende Wirkung hat. Bedeutet im Umkehrschluss: Die Bundeswehr kann vorerst den Auftrag für einen Tanker-Neubau nicht vergeben.

Das OLG Düsseldorf will über die Beschwerde der Flensburger Schiffbau-Gesellschaft am 9. Juni – zwei Wochen vor der Sitzung des Haushaltsausschusses – entscheiden. Das norddeutsche Traditionsunternehmen war in der Vergangenheit an etlichen Rüstungsprojekten für Deutschlands Marine beteiligt. So zeichnete FSG verantwortlich für den Bau von zwei der drei Einsatzgruppenversorger der Berlin“-Klasse. Zuvor in den 1980er-Jahren baute FSG die drei Flottendienstboote der „Oste“-Klasse für die Aufklärung.

„Blaupause für die anstehende Aufrüstung der Seestreitkräfte“

Das Beschaffungsprojekt „Betriebsstofftransporter Klasse 707“, mit dem bis zum Jahr 2024 die Alttanker „Spessart“ und „Rhön“ abgelöst werden sollen, ist eine Premiere. Es ist der erste Rüstungsauftrag, seit die Bundesregierung im Februar 2020 ihr „Strategiepapier zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie“ vorlegte. In dem Dokument wird unter anderem der Marineschiffbau (Über- und Unterwasserplattformen) als nationale Schlüsseltechnologie eingestuft.

Vor dem Hintergrund der neuen Leitlinie und mit Blick auf die neuen Tanker schreibt Handelsblatt-Chefreporter Murphy: „Die [beiden neuen] Schiffe werden zur Blaupause für die anstehende Aufrüstung der Seestreitkräfte. Statt wie den letzten Auftrag für den Bau neuer Fregatten [Anm.: gemeint sind die Mehrzweckkampfschiffe 180] europaweit auszuschreiben, beschränkte der Bund den Bieterkreis auf deutsche Firmen.“ Der Wirtschaftsredakteur über die Folgen: „Die Schwäche der nationalen Ausschreibungspraxis offenbart sich nun bei den Tankern. Diese werden nicht nur teurer, sondern können wohl auch weniger als erhofft leisten. Da die ersten Angebote von Lürssen und MV derart überteuert waren, hatte das Verteidigungsministerium den Leistungskatalog gründlich verkleinert. Statt eines militärischen Seegefährts soll die Marine eine abgespeckte Version erhalten. Die Transportkapazität wurde ebenso verringert wie die Marschgeschwindigkeit.“

Macht nun das Strategiepapier der Bundesregierung den Bau der zwei dringend benötigten Betriebsstofftransporter insgesamt einfacher? Oder liegt hierin auch eine ansonsten schwer zu erklärende Preissteigerung begründet? Hans-Peter Bartels, früherer Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages, hatte in einem Interview mit der Wochenzeitung VDI nachrichten davor gewarnt: „Wir haben ja gern Angst vor Monopolen, aber das Finanzieren von Scheinwettbewerb in der Vergangenheit war gelegentlich noch unwirtschaftlicher.“ Als Beispiel hatte Bartels im Gespräch mit der Redaktion des Blattes den dritten Einsatzgruppenversorger für die Marine genannt. Die „Bonn“ sei deshalb so teuer geworden wie die ersten beiden Neubauten des Typs zusammen, weil „vier Werften beteiligt waren, die sonst angeblich pleitegegangen wären“. Beim Beschaffungsvorhaben „Marinetanker“ kann man sich die Negativschlagzeilen schon jetzt vorstellen …

Erhalt der Fähigkeit „Schleppen im küstennahen Bereich“

Kommen wir zu den „kleinen grauen Engeln“ unserer Marine, den Schleppern. Sie stehen kaum im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses, sind für die Teilstreitkraft aber von essenzieller Bedeutung. Deshalb wollte vor Kurzem auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Christian Sauter wissen: „Wie wird der aufgrund des hohen Alters der eingesetzten handelsüblichen Schlepper zu erwartende vollständige Wegfall der eigenen Fähigkeit ,Schleppen im küstennahen Bereich der Ostsee‘ verhindert, und wie kann die Marine kurzfristig und 24 Stunden am Tag beziehungsweise sieben Tage die Woche die Mobilitätsautarkie der Flotte unter gleichzeitig dringend gebotener Gewährleistung der Sicherheit von Schlüsseltechnologie und ihrer fachmännischen Handhabe durch Schleppleistungen sicherstellen?“

Bei dieser Frage sollten wir uns in Erinnerung rufen, dass gut drei Jahre zuvor, im August 2018, die Besatzung des in Kiel stationierten Marineschleppers „Spiekeroog“ im kleinen Kreis ein rundes Jubiläum feierte. 50 Jahre zuvor, am 14. August 1968, war die „Spiekeroog“ als leistungsstarker Seeschlepper beim damaligen 1. Versorgungsgeschwader der Bundesmarine in Dienst gestellt worden – gemeinsam mit der „Langeoog“. In der NATO gehört die „Spiekeroog“ mittlerweile zu den ältesten Marine-Seeschleppern (die „Langeoog“ wurde 1977 ausgemustert).

Marineschlepper erreichen geplantes Nutzungsdauerende ab 2025

Einen Überblick über diese Hilfsschiffe der Deutschen Marine gibt Thomas Silberhorn, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung, in seiner Antwort vom 26. April. Er erläutert: „Die Bundeswehr betreibt einen Bergungsschlepper der Klasse 720, zwei Hochseeschlepper der Klasse 722, sechs Hafenschlepper der Klasse 725 sowie sieben Schleppbarkassen der Klassen 945 und 946, die unter anderem die Fähigkeit zum Schleppen und Bergen auf hoher See sowie zum Schleppen, Bugsieren und Unterstützen im küstennahen Bereich sowohl in der Ostsee als auch in der Nordsee bereitstellen. Diese Schleppfahrzeuge erreichen ihr geplantes Nutzungsdauerende ab 2025; eine Anpassung der Nutzungsdauer ist möglich.“

Silberhorn erinnert in seiner Antwort daran, dass 2020 das Projekt „Erhalt der Schlepp-, Manövrier- und Bugsierfähigkeit für seegehende Einheiten“ initiiert worden sei mit dem Ziel „des bruchfreien Erhalts unter anderem der durch diese Schleppfahrzeuge bereitgestellten Fähigkeiten“. Diese Fähigkeit könne grundsätzlich mittels existierender und marktverfügbarer Technologien bereitgestellt werden, versicherte der Staatssekretär. Er führte aus: „Hierfür sind verschiedene Arten der Leistungserbringung denkbar. Daher wird im Projekt gegenwärtig zunächst eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hinsichtlich aller potentiell bedarfsdeckenden Varianten mit dem Ziel einer zeitgerechten Bedarfsdeckung ab 2025 durchgeführt. Auf dieser Grundlage wird zu entscheiden sein, auf welche Weise die notwendige Fähigkeit zum Ende der Nutzungsdauer der Bergungs-, Hochsee- sowie Hafenschlepper und Schleppbarkassen bruchfrei zu erhalten ist.“

Derweil würden, so der Vertreter des Verteidigungsministeriums weiter, die anfallenden Schleppaufgaben „zur Sicherstellung der Mobilitätsautarkie der Flotte“ grundsätzlich durch die marineeigenen Schleppeinheiten erbracht. Die Aufgabenpalette umfasse – neben dem Bugsieren und Bereitstellen notwendiger Schleppunterstützung bei An- und Ablegemanövern im Hafenbereich – beispielsweise auch die Begleitung von Marineeinheiten (unter anderen von Unterseebooten) durch den Nord-Ostsee-Kanal.

Silberhorn wies abschließend darauf hin: „Des Weiteren können zusätzliche Bedarfe der Marine für den Bereich Kiel sowie die westliche Ostsee und angrenzende Häfen als auch in Wilhelmshaven durch zivile Dienstleister erbracht werden. Dazu wurden entsprechende Rahmenvereinbarungen geschlossen, die eine bedarfsgerechte Leistungserbringung grundsätzlich ermöglichen.“

Redaktioneller NACHBRENNER

Die Nutzungsdauer der aktuell zur Verfügung stehenden Marineschlepper der Bundeswehr soll in der Tat im Jahr 2025 enden. Dies bestätigte die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 2. August 2021 auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zum „Sachstand der Fähigkeit Schleppen der Marine“. Den Fragenkatalog formuliert hatten die Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Alexander Graf Lambsdorff und Christian Sauter.

Wie aus der Regierungsantwort hervorgeht, verfügt die Deutsche Marine derzeit an ihren Stützpunkten in Kiel, Wilhelmshaven, Warnemünde, Neustadt in Holstein und Eckernförde über einen Bergungsschlepper (Klasse 720), zwei Seeschlepper (Klasse 722), sechs Hafenschlepper (Klasse 725 A/B) sowie sieben Schlepperbarkassen (Klasse 945 und 946). Insgesamt sind dies 16 Marineschlepper.

Nach Angaben der Bundesregierung sind die Hafenschlepper der Klasse 725 A/B in der Lage, alle Schiffsklassen der Marine mit Ausnahme der Einsatzgruppenversorger zu schleppen. Das Alter des Bergungsschleppers beträgt 54 Jahre, das der Seeschlepper 53 Jahre und das der Hafenschlepper 31 beziehungsweise 34 Jahre. Die Schlepperbarkassen sind zwischen 29 und 36 Jahren alt.

Zu den Hafenschleppern erklärte die Bundesregierung: „Die drei Hafenschlepper der Klasse 725 im Bereich der Ostsee mit Heimathafen Kiel sind ,Nordstrand‘, ,Langeness‘ und ,Lütje Hörn‘. Der Hafenschlepper ,Nordstrand‘ befindet sich derzeit bis voraussichtlich Anfang Oktober 2021 in einem planmäßigen Instandhaltungsvorhaben. Für die ,Langeness‘ ist der Beginn eines planmäßigen Instandhaltungsvorhabens im 4. Quartal 2021 und für die ,Lütje Hörn‘ ab dem 3. Quartal 2022 vorgesehen.“

Wie die Regierung weiter schreibt, wird der Bedarf an Schleppleistungen „grundsätzlich vorrangig durch die marineeigenen Schleppeinheiten“ erbracht. Jedoch gebe es unterschiedliche Ursachen und Gründe, die eine Bedarfsdeckung durch zivile Firmen erforderlich machten. Bedarf an zivilen Leistungen werde stets auf der Basis bestehender Rahmenvereinbarungen gedeckt.

Folgende Ausgaben sind bislang der Regierungsantwort zufolge in den Jahren 2019, 2020 und 2021 durch zusätzlich notwendige private Schleppleistungen angefallen: im Jahr 2019 insgesamt 597.976,73 Euro, im Folgejahr 2020 dann 627.072,15 Euro und 2021 (Stand 14. Juli) 704.686,38 Euro. Dazu die Bundesregierung: „Den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes folgend, werden im Marinestützpunkt Warnemünde aus Effizienzgründen ausschließlich private Schleppleistungen (für 2021: 200.000 Euro erwartet) genutzt. Die anderen Schlepper im Ostseebereich sind in Kiel zusammengefasst worden und werden von dort zur Bedarfsdeckung in Kiel beziehungsweise Eckernförde im Rahmen vorhandener Kapazitäten eingesetzt. Für Kiel werden bis zum Jahresende 2021 noch weitere Ausgaben in Höhe von etwa 280.000 Euro kalkuliert, sodass insgesamt Ausgaben von rund 850.000 Euro erwartet werden. Für Wilhelmshaven werden noch bis Jahresende Ausgaben in Höhe von rund 250.000 Euro kalkuliert, sodass sich die Ausgaben voraussichtlich auf 500.000 Euro belaufen werden. Damit ergibt sich für 2021 ein geschätzter Jahresbedarf von insgesamt 1.550.000 Euro.“

Über das Projekt „Erhalt der Schlepp-, Manövrier- und Bugsierfähigkeit für seegehende Einheiten“, zu dem derzeit eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt wird, teilte die Bundesregierung mit: „Aktuell werden alle möglichen Optionen der Bedarfsdeckung untersucht. Dazu werden neben der Untersuchung der Beschaffung und des Betriebs von Schleppfahrzeugen durch die Bundeswehr auch Interessenbekundungsverfahren für eine komplexe Dienstleistung in Form einer Kooperationsgesellschaft durchgeführt, um zu ermitteln, ob das Interesse des Marktes zur externen Leistungserbringung vorhanden ist, wie sich der Markt diese Leistungserbringung vorstellt und zu welchem Preis die Leistung erbracht werden würde. Auf Grundlage aller untersuchten Optionen zur Bedarfsdeckung wird zu entscheiden sein, auf welche Weise die notwendige Fähigkeit zum Ende der Nutzungsdauer der Bergungs-, Hochsee- und Hafenschlepper sowie Schleppbarkassen bruchfrei zu erhalten ist.“


Zu unserem Bildmaterial:
1. Hochseeschlepper „Spiekeroog“ im Juli 2017. Das Hilfsschiff der Klasse 722 ist in Kiel stationiert.
(Foto: Ra Boe/Wikipedia/unter Lizenz CC BY-SA 2.5 –
vollständiger Lizenztext: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/)

2. Nordatlantik im März 2019 – der Marinetanker „Spessart“ nach einer Treibstoffübergabe an den Lenkwaffenzerstörer USS „Gravely“. Die „Gravely“ war zum damaligen Zeitpunkt Flaggschiff des ständigen maritimen NATO-Einsatzverbandes SNMG 1 (Standing NATO Maritime Group 1).
(Foto: Mark Andrew Hays/U.S. Navy)

Kleines Beitragsbild: Hochseeschlepper „Wangerooge“ im Sommer 2005. Das Hilfsschiff, ebenfalls Klasse 722, wurde am 8. April 1968 in Dienst gestellt. Heimatstützpunkt ist Wilhelmshaven. Eine Standardaufgabe für die „Wangerooge“ ist die Unterstützung der Marineoperationsschule beim „Überlebenstraining auf See“. Hier üben Flugzeugbesatzungen unter realen Bedingungen bei Wind und Seegang den Sprung vom Heck des Schleppers ins offene Wasser und die anschließende Rettung in die Rettungsinsel. Die Marineoperationsschule ist eine Ausbildungseinrichtung der Deutschen Marine für Taktik, Navigation und Kommunikation.
(Foto: Ra Boe/Wikipedia/unter Lizenz CC BY-SA 2.5 –
vollständiger Lizenztext: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/)


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