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Berlin. Reservisten gehören per Gesetz nicht mehr zum Personenkreis der wehrrechtlich verfügbaren Personen mit Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollendet haben. Damit werden sie auch automatisch aus der Beorderung entlassen. Ab diesem Zeitpunkt sind für die Betroffenen auch keine Übung, besondere Auslandsverwendung, Hilfeleistung im In- oder Ausland sowie kein „Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr“ mehr möglich. Auch ist die Zuziehung zu einer Dienstlichen Veranstaltung (DVag) auf freiwilliger Basis nur bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres erlaubt. Es gibt keine Ausnahmegenehmigungen. Dies alles will die FDP jetzt für die älteren Reservisten mit einer ganz besonderen Initiative ändern …

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