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Berlin. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Karsten Klein, unter anderem Stellvertretendes Mitglied im Verteidigungsausschuss des Bundestages, fragte die Bundesregierung nach Corona-Testmöglichkeiten für Staatsbedienstete. Klein wollte wissen, seit wann es Angebote für Soldaten sowie Mitarbeiter von Bundespolizei und Bundeszoll in Deutschland gibt, sich mindestens einmal pro Woche anlasslos auf das Coronavirus testen zu lassen.

Wie der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung Thomas Silberhorn am 23. April mitteilte, liegt bereits seit dem 28. Oktober vergangenen Jahres für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) eine Teststrategie in Anlehnung an die durch das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichte nationale Teststrategie vor.

Seit dem 23. März dieses Jahres würden zusätzlich den in Präsenz Beschäftigten des BMVg an beiden Dienstsitzen Bonn und Berlin bis zu zwei Tests pro Woche angeboten, so der Staatssekretär in seiner Antwort weiter. Für den übrigen ministeriellen Geschäftsbereich sei das Angebot von zunächst einem und bei entsprechender Verfügbarkeit von zwei kostenfreien Schnell- beziehungsweise Selbsttests pro Woche angewiesen worden.

Situation bei Bundespolizei und Zollverwaltung

Für die Bundespolizei besteht Silberhorn zufolge seit dem 1. April dieses Jahres das Angebot für alle Angehörigen, sich mindestens einmal pro Woche testen zu lassen.

Für die Zollverwaltung werde spätestens seit der 14. Kalenderwoche (erste April-Woche) flächendeckend allen Beschäftigten, die in Präsenz beziehungsweise in Teilpräsenz tätig seien, entsprechend des letzten Beschlusses der Bundesregierung und der Länder ein anlassloses Angebot von zwei Schnelltests pro Woche gemacht. Silberhorn erklärte dazu: „Dabei handelt es sich um sogenannte Laientests, die die Beschäftigten selbst durchführen können. Für den operativen Bereich bestanden bereits zuvor anlassbezogene Möglichkeiten der Testung.“

Er wies außerdem darauf hin, dass mit der vor Kurzem in Kraft getretenen Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung das Angebot insgesamt nunmehr auf zwei Tests pro Woche erweitert worden sei.


Symbolbild „Corona-Test“ aus dem Bildangebot von Pixabay.
(Foto: Frauke Riether/unter Pixabay License = freie kommerzielle Nutzung, kein Bildnachweis erforderlich)


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