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Nachrichten


Berlin/Bonn. Die Streitkräfte sind die elementaren Pfeiler der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Einsatzbefugnisse ergeben sich sowohl aus dem Begriff der Verteidigung als auch aus den flankierenden Normen des Grundgesetzes (Folgeabsätze der Artikel 87a und 35). Doch wie verhalten sich die Einsatzbefugnisse zueinander? Und welche Stelle entscheidet über Vorliegen der Merkmale einer jeweiligen Einsatzbefugnis?

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Berlin. Es war eine kleine Premiere in den Öffentlich-Rechtlichen – am 17. Oktober, zur besten Sendezeit um 20:15 Uhr. Mit „Auslandseinsatz“, dem ersten deutschen Fernsehfilm, der sich konkret mit der Bundeswehr-Mission in Afghanistan auseinandersetzt und vom Leben und dem Dienst deutscher Soldatinnen und Soldaten in einem Außenposten erzählt, eröffnete die ARD an diesem Mittwoch einen Themenabend mit prominenten Gästen. Nach Till Endemanns Drama um die deutschen Zeitsoldaten Daniel (Max Riemelt), Ronnie (Hanno Koffler) und Emal (Omar El-Saeidi) stellte sich in Anne Wills politischer Talkshow auch Verteidigungsminister Thomas de Maizière der Frage: „Auslandseinsatz Afghanistan – war es die Opfer wert?“

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