Bonn/Berlin. Die Bundeswehr gewährt ausländischen Truppenteilen, deutschen Behörden oder Zivilisten seit Jahren schon gewisse logistische Leistungen. So gibt sie beispielsweise Betriebsstoffe ab oder nimmt Personen, die nicht Angehörige der Streitkräfte sind, bei ihren Flügen mit. Es ist festgelegt, dass für solche Leistungen stets ein kostendeckendes Entgelt in Rechnung zu stellen ist. In seinem Ergänzungsband zu den aktuellen „Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ kritisiert nun der Bundesrechnungshof, dass die Bundeswehr logistische Leistungen für Dritte immer noch nicht abrechnet und damit ihre früher gegebenen Zusagen an den Deutschen Bundestag nach wie vor nicht einhält.
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Bonn/Berlin. Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes sind Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung durch das Parlament. Für das Haushaltsjahr 2018 sind die „Bemerkungen 2019“ maßgeblich. Den Hauptband dieser Bemerkungen hat der Bundesrechnungshof im Dezember vergangenen Jahres vorgestellt. In einem Ergänzungsband berichten die obersten Finanzkontrolleure jetzt über weitere einzelplanbezogene Prüfungsergebnisse, die nach Veröffentlichung des Hauptbandes noch in das anstehende Entlastungsverfahren einzubringen sind. Auch die Bundeswehr ist wieder Gegenstand schwerer Kritik …
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Berlin. Die Bundeswehr kann jetzt kurzfristig benötigte Rüstungsgüter schneller beschaffen. Auch die nationale Vergabe von Aufträgen, die Schlüsseltechnologien betreffen, wird vereinfacht. Das „Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ ist am Mittwoch dieser Woche (1. April) im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am Tag darauf (2. April) in Kraft getreten.
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Berlin/Büchel. Rückt eine Entscheidung in der Frage der Tornado-Nachfolge näher? Am heutigen Donnerstag (26. März) berichtete die Deutsche Presse-Agentur, dass „die überalterte Tornado-Flotte der Bundeswehr vom Jahr 2025 an durch bis zu 90 weitere Eurofighter-Jets sowie 45 F-18-Kampflugzeuge des US-Herstellers Boeing abgelöst werden“ soll. Also ein Beschaffungsmix! Die Maschinen aus den USA stehen vor allem für zwei Fähigkeiten: in der Version Boeing-Mehrzweckkampfflugzeug F/A-18E/F Super Hornet für den Transport von Atomwaffen, in der Version Boeing EA-18G Growler für die Elektronische Kampfführung. Laut dpa sollen die internen Planungen des Verteidigungsministeriums bereits auf politischer Ebene sowie mit Industrievertretern erörtert worden sein. Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer müsse dem Plan nun noch zustimmen, zitierte die Agentur entsprechende „parlamentarische Kreise“.
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Koblenz/Daun. Abdul S. war Zivilangestellter bei der Bundeswehr. In der Heinrich-Hertz-Kaserne in Daun unterstützte er Kräfte des Deutschen Heeres als Übersetzer und landeskundlicher Berater. Dabei spionierte er für einen iranischen Nachrichtendienst. Am gestrigen Montag (23. März) verurteilte der 2. Strafsenat – auch bekannt als Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Koblenz den 51 Jahre alten Angeklagten wegen Landesverrats in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Gegen die mitangeklagte Ehefrau Asiea S. verhängte der Senat wegen Beihilfe zum Landesverrat eine Freiheitsstrafe in Höhe von zehn Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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