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Berlin. Die Bundeswehr kann jetzt kurzfristig benötigte Rüstungsgüter schneller beschaffen. Auch die nationale Vergabe von Aufträgen, die Schlüsseltechnologien betreffen, wird vereinfacht. Das „Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ ist am Mittwoch dieser Woche (1. April) im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am Tag darauf (2. April) in Kraft getreten.

Die Bundesregierung hatte den Gesetzesentwurf im Oktober vergangenen Jahres beschlossen. Bundestag und Bundesrat stimmten dem Entwurf Anfang 2020 zu. Die Anpassung des Vergaberechts im Bereich „Sicherheit und Verteidigung“ war im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode vereinbart worden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte den Gesetzentwurf gemeinsam mit dem Bundesministerium der Verteidigung erarbeitet.

Über das neue Gesetz heißt es in einem Pressebeitrag des Verteidigungsministeriums: „[Es] verschafft der Bundeswehr ein Plus an Flexibilität und Autonomie zur Verhinderung von Materialengpässen; die Beschaffung besonders wichtiger industrieller Wehrtechnik – den sogenannten sicherheits- und verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien – wird stärker als bisher an den sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands ausgerichtet.“

Deutsche sicherheits- und verteidigungsindustrielle Schlüsseltechnologien

Das am 12. Februar im Bundeskabinett beschlossene Strategiepapier legte dabei fest, welche Technologien als nationale sicherheits- und verteidigungsindustrielle Schlüsseltechnologien eingeordnet sind und somit unter die im Gesetzentwurf formulierte Ausnahme von der Anwendung des europäischen Vergaberechts fallen können.

Als deutsche Schlüsseltechnologien gelten nun unter anderem der Marineschiffbau, gepanzerte Fahrzeuge, sicherheitsrelevante Informationstechnologien und Künstliche Intelligenz. Auch bei Technologien der Elektronischen Kampfführung ist eine Ausnahme vom europäischen Vergaberecht möglich.

Das Gesetz modifiziert insbesondere die Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung für die Bereiche „Verteidigung“ und „Sicherheit“ (VSVgV).

Bundeswehr kann nun flexibler auf plötzliche Herausforderungen reagieren

Mit der Novelle kann Material beispielsweise für Auslandseinsätze schneller und unbürokratischer beschafft werden. Die Bundeswehr kann so flexibler auf plötzliche Herausforderungen reagieren. Zudem wird es einfacher, für die Sicherheit des Landes elementare Technologien ohne langwierige Verfahren im nationalen Rahmen zu beschaffen. Voraussetzung ist, dass wesentliche nationale Sicherheitsinteressen betroffen sind.

Die neue Regelung gilt für Beschaffungsprojekte bei mandatierten Auslandseinsätzen, einsatzgleichen Verpflichtungen, für Maßnahmen zur Friedenssicherung und zur Terrorismusbekämpfung sowie für sogenannte Großschadenslagen. Solche Aufträge können künftig auch ohne Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs vergeben werden.

Zentrale Vergabestatistik im Aufbau beim Statistischen Bundesamt

Neben den inhaltlichen Änderungen bei der Vergabe sieht das Gesetz auch eine zentrale Erfassung von Vergabeaufträgen beim Statistischen Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden vor.

Dazu das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: „Hintergrund war, dass mangels einer belastbaren Statistik aufgrund fehlender Daten beispielsweise weder grundsätzliche Aussagen zum öffentlichen Einkauf noch zur Anzahl der durchgeführten Vergabeverfahren möglich sind. Auch fehlen bislang Datenauswertungen, die eine verstärkte strategische Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung erleichtern können. Seit dem Erlass der Regelungen befindet sich die zentrale Vergabestatistik im Aufbau beim Statistischen Bundesamt. Um einen zeitnahen Beginn der Datenerfassung über die Vergabestatistik zu ermöglichen, sind in diesem Gesetz verschiedene Anpassungen insbesondere der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) vorgesehen. Sie sollen die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für die Erfassung, Aufbereitung, Auswertung und Bereitstellung der Daten über die öffentliche Beschaffung in Deutschland sicherstellen.“


Unser Symbolbild zum Thema „Rüstungsbeschaffung“ entstand am 20. Mai 2019 auf dem Truppenübungsplatz Munster. An diesem Tag besuchte Bundeskanzlerin Angela Merkel hier Anteile des Deutschen Heeres für die Schnelle NATO-Eingreiftruppe (Very High Readiness Joint Task Force, VJTF). Die Aufnahme zeigt Fahrzeuge und Hubschrauber, die an der Leistungsschau teilnahmen.
(Foto: Sebastian Wilke/Bundeswehr)


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