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Berlin. Die Bundeswehr kann jetzt kurzfristig benötigte Rüstungsgüter schneller beschaffen. Auch die nationale Vergabe von Aufträgen, die Schlüsseltechnologien betreffen, wird vereinfacht. Das „Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ ist am Mittwoch dieser Woche (1. April) im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am Tag darauf (2. April) in Kraft getreten.

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