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Nachrichten


Bonn/Berlin. Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes sind Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung durch das Parlament. Für das Haushaltsjahr 2018 sind die „Bemerkungen 2019“ maßgeblich. Den Hauptband dieser Bemerkungen hat der Bundesrechnungshof im Dezember vergangenen Jahres vorgestellt. In einem Ergänzungsband berichten die obersten Finanzkontrolleure jetzt über weitere einzelplanbezogene Prüfungsergebnisse, die nach Veröffentlichung des Hauptbandes noch in das anstehende Entlastungsverfahren einzubringen sind. Auch die Bundeswehr ist wieder Gegenstand schwerer Kritik …

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Bonn/Berlin. Die Bundeswehr berechnet seit Jahren das Gehalt für neu eingestellte Soldaten falsch – häufig zu deren Lasten. Zu diesem Urteil kommt der Bundesrechnungshof in seinen aktuellen „Bemerkungen 2019 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“, die am Dienstag dieser Woche (10. Dezember) der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Das Verteidigungsministerium habe zudem gegen seine Zusage gegenüber dem Parlament verstoßen, fehlerhafte Gehaltszahlungen zu vermeiden, so der Bundesrechnungshof weiter. Das Ministerium müsse jetzt endlich die vom Bundestag geforderten wirksamen Kontrollmechanismen einführen und den betroffenen Bundeswehrangehörigen das richtige Gehalt überweisen.

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Bonn/Berlin. Der Bundesrechnungshof hat vor wenigen Wochen seine aktuellen „Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ veröffentlicht. Der Jahresband 2017 enthält unter anderem 25 Prüfungsergebnisse, die für die Entlastung der letzten Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2016 von Bedeutung sind. Ein Ergebnis befasst sich mit dem Sanitätsdienst der Bundeswehr und der physiotherapeutischen Versorgung von Soldaten. Der Bundesrechnungshof kritisiert hier bereits seit längerer Zeit schlecht organisierte, unwirtschaftlich arbeitende bundeswehreigene physiotherapeutische Einrichtungen sowie eine „ausufernde Verschreibungspraxis“.

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Bonn. Der Bundesrechnungshof hat die „mangelhafte Erlös- und Kostenverteilung bei der privatärztlichen Behandlung in Bundeswehrkrankenhäusern“ kritisiert. In ihren Bemerkungen zum Bundeshaushalt für das Jahr 2016 monieren die Rechnungsprüfer vor allem, dass die gesetzlichen Grenzen des Zusatzverdienstes nicht eingehalten würden. Viele Fachärzte an den Bundeswehrkrankenhäusern dürfen Privatpatienten auf eigene Rechnung behandeln. In den Jahren 2012 bis 2014 beliefen sich ihre Honorarforderungen auf rund 66 Millionen Euro. Der Bundesrechnungshof rügt, dass das Verteidigungsministerium seine Regelungen zur privatärztlichen Behandlung an den Kliniken der Bundeswehr seit 20 Jahren nicht mehr überarbeitet hat. Es sei nicht sichergestellt, dass Erlöse und Kosten zwischen dem Bund und den Ärzten „sachgerecht verteilt“ würden, so der Vorwurf.

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Bonn/Berlin. Diesmal traf es besonders die Bundeswehr – gleich drei Mal kritisierten die Experten des Bundesrechnungshofes in ihren am 20. April veröffentlichten „Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ heftig das Militär. So rügten die Prüfer, dass in Koblenz eine „entbehrliche, teure und konzeptionslose“ wehrtechnische Studiensammlung betrieben wird. Anstoß nahmen sie auch daran, dass die Bundeswehr ein eigens aufgebautes IT-System beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen „nicht konsequent und zudem fehlerhaft“ nutzt. Und bei der Hauptbewaffnung der fünf Korvetten der „Braunschweig“-Klasse (K130), 30 Lenkflugkörper des Typs RBS15 Mk3, soll die Bundeswehr ebenfalls Steuergelder verschwendet haben. Der Bundesrechnungshof wirft den Verantwortlichen vor, bei diesem Rüstungsauftrag „den vollen Kaufpreis von 60 Millionen Euro“ gezahlt zu haben, „ohne die Einsatzfähigkeit der Lenkflugkörper vorher ausreichend zu prüfen“.

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