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Nachrichten


Bonn/Berlin. Die Bundeswehr gewährt ausländischen Truppenteilen, deutschen Behörden oder Zivilisten seit Jahren schon gewisse logistische Leistungen. So gibt sie beispielsweise Betriebsstoffe ab oder nimmt Personen, die nicht Angehörige der Streitkräfte sind, bei ihren Flügen mit. Es ist festgelegt, dass für solche Leistungen stets ein kostendeckendes Entgelt in Rechnung zu stellen ist. In seinem Ergänzungsband zu den aktuellen „Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ kritisiert nun der Bundesrechnungshof, dass die Bundeswehr logistische Leistungen für Dritte immer noch nicht abrechnet und damit ihre früher gegebenen Zusagen an den Deutschen Bundestag nach wie vor nicht einhält.

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Berlin. „Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser wird wenn es anders wird; aber so viel kann ich sagen, es muss anders werden, wenn es gut werden soll.“ Fast könnte man meinen, Georg Christoph Lichtenberg (1742-1799), deutscher Schriftsteller, Mathematiker und Professor für Experimentalphysik, habe die Existenz der Bundeswehr vorausgeahnt. Oder das Travel Management der Bundeswehr. Dieses wird zurzeit im Rahmen der Neuausrichtung unserer Streitkräfte „in effizientere Strukturen“ überführt. Allerdings sind nun auch noch zusätzliche Änderungen geplant. Entschieden hat dies Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen. Es muss anders werden, wenn es gut werden soll.

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