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Bonn/Berlin. Die Bundeswehr gewährt ausländischen Truppenteilen, deutschen Behörden oder Zivilisten seit Jahren schon gewisse logistische Leistungen. So gibt sie beispielsweise Betriebsstoffe ab oder nimmt Personen, die nicht Angehörige der Streitkräfte sind, bei ihren Flügen mit. Es ist festgelegt, dass für solche Leistungen stets ein kostendeckendes Entgelt in Rechnung zu stellen ist. In seinem Ergänzungsband zu den aktuellen „Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ kritisiert nun der Bundesrechnungshof, dass die Bundeswehr logistische Leistungen für Dritte immer noch nicht abrechnet und damit ihre früher gegebenen Zusagen an den Deutschen Bundestag nach wie vor nicht einhält.

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