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Bonn/Berlin. Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes sind Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung durch das Parlament. Für das Haushaltsjahr 2018 sind die „Bemerkungen 2019“ maßgeblich. Den Hauptband dieser Bemerkungen hat der Bundesrechnungshof im Dezember vergangenen Jahres vorgestellt. In einem Ergänzungsband berichten die obersten Finanzkontrolleure jetzt über weitere einzelplanbezogene Prüfungsergebnisse, die nach Veröffentlichung des Hauptbandes noch in das anstehende Entlastungsverfahren einzubringen sind. Auch die Bundeswehr ist wieder Gegenstand schwerer Kritik …

Der 72 Seiten starke Ergänzungsband zu den „Bemerkungen 2019“ erschien am Donnerstag dieser Woche (2. April). Ein Kapitel ist dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) gewidmet, zwei Missstände werden darin aufgegriffen.

Zum einen hält die Bonner Bundesbehörde dem Verteidigungsministerium vor, dass das Travelmanagement der Streitkräfte durch Organisationschaos erschwert werde und Beschäftigte in diesem Bereich über Gebühr belastet seien. Ein weiterer massiver Vorwurf betrifft den Bereich der logistischen Leistungen der Bundeswehr für Dritte. Diese Leistungen würden – so die Prüfer – trotz Zusagen an den Bundestag immer noch nicht entsprechend abgerechnet. Wir wollen uns in unserem heutigen Beitrag zunächst mit dem Travelmanagement befassen …

Wichtige Grundlagenarbeit für eine Organisationsuntersuchung fehlte völlig

Der Bundesrechnungshof kritisiert das Verteidigungsministerium heftig dafür, dass das Travelmanagement der Bundeswehr seit dem Jahr 2012 mehrfach ohne ausreichende Untersuchungen umorganisiert worden ist. Die bei einer Umorganisation nötigen Schritte seien nicht beachtet worden. Das Ministerium hätte zuerst untersuchen müssen, wie das Travelmanagement verbessert werden könnte. Erst danach hätte man mit der Umorganisation beginnen dürfen. Der Bundesrechnungshof wörtlich: „Mit einer Organisationsuntersuchung hätte das BMVg feststellen können, welche Aufgaben im Travelmanagement von welcher Stelle zu erfüllen sind. Diese wichtige Grundlagenarbeit fehlte.“

Damit seien die Aufgabenerfüllung erschwert und die Beschäftigten unnötig unter Druck gesetzt worden. Aufgrund der „organisatorischen Fehlentscheidungen“ hätten die Mitarbeiter im Bereich des Travelmanagements den Arbeitsanfall trotz Überstunden und Urlaubssperren zeitweise nicht bewältigen können. In der Folge hätten Dienstreisen nicht beginnen können, Hotels beispielsweise hätten Buchungen wegen offener Rechnungen verweigert.

Die Beschäftigten im Travelmanagement bearbeiten die Dienstreisen der Bundeswehr. Sie beraten Dienstreisende, nehmen Anträge entgegen, buchen Fahrkarten und Übernachtungen und rechnen Reisekosten ab. Hinzu kommen die Abrechnung von Trennungsgeld und Umzugskosten und übergeordnete Aufgaben, beispielsweise der Abschluss von Rahmenverträgen.

Dem verantwortlichen Management schreibt der Bundesrechnungshof ins Stammbuch: „Die mehrfachen Änderungen der Organisation banden unnötig Kapazitäten und vergeudeten Ressourcen. So mussten die Beschäftigten im Kompetenzzentrum den Verstärkungskräften das notwendige Fachwissen vermitteln. In den Dienstleistungszentren ging hingegen mit jedem wegfallenden Dienstposten das Fachwissen der Beschäftigten für das Travelmanagement verloren. Als es wieder benötigt wurde, waren die meisten Beschäftigten nicht mehr verfügbar. Im Ergebnis haben sich die Bearbeitungszeiten sowohl in den Dienstleistungszentren als auch im Kompetenzzentrum verlängert. Dadurch verschlechterte sich der Service für Dienstreisende.“

Nicht länger nach dem Grundsatz von Versuch und Irrtum verfahren

Die Finanzkontrolleure hatten das Vorgehen des Verteidigungsministeriums beim Travelmanagement bereits im Jahr 2016 heftig kritisiert. Daraufhin war dem Bundesrechnungshof von den Verantwortlichen zugesagt worden, vor wesentlichen Umorganisationen innerhalb des Travelmanagements zunächst eine Organisationsuntersuchung durchführen zu wollen. Außerdem wollte das Ministerium den Personalbedarf für diesen Dienstleistungsbereich ermitteln.

Es blieb auch in den Folgejahren chaotisch! 2018 strukturierte das BMVg das Travelmanagement ohne Organisationsuntersuchung erneut um. Dabei machte es wesentliche Teile früherer Umorganisationen rückgängig. Im Januar 2019 teilte das Ministerium dem Bundesrechnungshof mit, es wolle die Organisation erst ab dem Jahr 2023 untersuchen. Bereits im Dezember 2019 hatte das Verteidigungsministerium zugesagt, bald mit Organisationsuntersuchungen beginnen zu wollen (dabei hatte es aber offengelassen, wann diese Untersuchungen abgeschlossen sein sollen).

Der Bundesrechnungshof fordert nun das BMVg mit deutlichen Worten dazu auf, „nicht weiter nach dem Grundsatz von Versuch und Irrtum“ zu verfahren. „Stattdessen sollte [das Verteidigungsministerium] unverzüglich die Organisation des Travelmanagements systematisch untersuchen; die Organisationsuntersuchung sollte es mit einer Personalbedarfsermittlung abschließen“, heißt es in dem Bericht für den Ergänzungsband.

Bundesrechnungshof hält Zusagen des Ministeriums nach wie vor für vage

Das Bundesministerium der Verteidigung habe nun mitgeteilt, so der Bundesrechnungshof, den Empfehlung endlich folgen und eine Organisationsuntersuchung mit Personalbedarfsermittlung vornehmen zu wollen. Dazu wolle man „eine bereits beauftragte Organisationsuntersuchung mehrerer Bereiche der Dienstleistungszentren um das Travelmanagement erweitern“.

Erste Erhebungen – so hatte das Verteidigungsministerium den Rechnungsprüfern mitgeteilt – seien „ab Februar 2020“ in vier Dienstleistungszentren vorgesehen. Im Zuge dessen wolle das Ministerium die Organisationsuntersuchung des Kompetenzzentrums fortschreiben und später dann die Ergebnisse zusammenführen. Damit wolle man „die Grundlage [schaffen], um im Anschluss unverzüglich eine Personalbedarfsermittlung durchzuführen“.

Der Bundesrechnungshof kommentiert diese vollmundige Ankündigung so: „Die Zusagen des BMVg bleiben vage. Das BMVg hatte bereits im Jahr 2016 [versprochen], die begonnene Organisationsuntersuchung mit einer Personalbedarfsermittlung abzuschließen. Diese Zusage hat es jedoch nicht eingehalten.“


Das Symbolbild „Travelmanagement“ zeigt ein Dienstfahrzeug aus dem Bestand des Fuhrpark-Dienstleistungsunternehmens für die Bundeswehr.
(Foto: BwFuhrparkService GmbH)

Kleines Beitragsbild: Eingang des Bundesrechnungshofs an der Bonner Adenauerallee.
(Foto: Bundesrechnungshof)


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