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Nachrichten


Berlin/Kiel. Der SPD-Parlamentarier Hans-Peter Bartels ist der neue Wehrbeauftragte. Am 18. Dezember vergangenen Jahres wählte ihn der Deutsche Bundestag mit 532 Stimmen bei 38 Gegenstimmen und 28 Enthaltungen zum Nachfolger von Hellmut Königshaus, der das Amt seit 2010 ausübt. Der Wahl zugrunde lag ein Wahlvorschlag von CDU/CSU und SPD. Bartels, derzeit Vorsitzender des Verteidigungsausschusses, wird Königshaus im Mai folgen. Die Amtszeit des Wehrbeauftragten beträgt jeweils fünf Jahre. Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel erinnerte daran, dass mit Königshaus zugleich „der letzte FDP-Vertreter auf einem wichtigen Posten die politische Bühne in Berlin“ verlassen wird.

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Berlin. Die Bundesregierung hat am gestrigen Mittwoch (17. Dezember) den Einsatz der Bundeswehr im Nordirak beschlossen. Bis zu 100 deutsche Soldaten sollen die „Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte“ für den Kampf gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ ausbilden. Der Deutsche Bundestag muss dem Mandat noch zustimmen. Dazu wird der Regierungsantrag voraussichtlich erstmals im Januar 2015 im Bundestagsplenum beraten. Der Einsatz soll bis zum 31. Januar 2016 befristet sein.

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Berlin/Wildflecken. Die zivil-militärische Zusammenarbeit stand im Mittelpunkt eines Besuches von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen am 27. November im Bundesrat. Im Saal 4.041 nahm sie an diesem Donnerstag an der Sitzung des Ausschusses für Verteidigung teil und berichtete über aktuelle Fragen der Verteidigungspolitik. Der Ausschuss hatte sich bereits in seinen letzten beiden Sitzungen intensiv mit der Bundeswehrreform und den damit verbundenen Neuerungen befasst. Die Ministerin versicherte den Bundesratsmitgliedern: „Die Bundesländer können sich darauf verlassen, dass die Bundeswehr auch in ihrer neuen Struktur Hilfe und Unterstützung bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen leistet.“

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Berlin/Kiel. Jeder Soldat der Bundeswehr hat das Recht, sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages zu wenden. Der Anwalt der Soldaten ist ein Hilfsorgan des Parlaments bei der Kontrolle der Streitkräfte. Er nimmt eine ganz besondere Stellung innerhalb des parlamentarischen Systems ein – dabei ist er weder Mitglied des Bundestages noch Beamter. Hans-Peter Bartels, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses, bezeichnete Anfang Juli gegenüber den Kieler Nachrichten dieses Amt als „international einzigartige Institution der deutschen Wehrverfassung“. Der SPD-Bundestagsabgeordnete, der aus der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt stammt, ist als künftiger Wehrbeauftragter im Gespräch. Die Dienstzeit des aktuellen Amtsinhabers Hellmut Königshaus (FDP) endet im Mai 2015. Bartels wird von seiner Heimatzeitung weiter mit den Worten zitiert: „Dafür [für das Amt des Wehrbeauftragten] gehandelt zu werden, ist für jeden eine Ehre.“

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Berlin. In einer öffentlichen Anhörung hat der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages am 30. Juni die ganze Bandbreite der Meinungen zur Thematik der unbemannten Luftfahrzeuge erkundet. Bereits die unterschiedlichen Bezeichnungen – vom „unbemannten, bewaffnungsfähigen System“ bis hin zu „Killerdrohne“ – markierten dabei die linke und rechte Grenze der Standpunkte. Zu der Sitzung war großer externer Sachverstand eingeladen worden: Neun Experten äußerten sich an diesem Montag zu „völker-, verfassungsrechtlichen sowie sicherheitspolitischen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit unbemannten Luftfahrzeugen, die über Aufklärung hinaus auch weitergehende Kampffähigkeiten haben“. Auch wenn das Thema dieser öffentlichen Anhörung ziemlich sperrig formuliert worden war, so machte es doch neugierig. Bei Eröffnung der Veranstaltung durch den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses, Hans-Peter Bartels, war der Sitzungssaal Nr. 4900 im Berliner Paul-Löbe-Haus vollbesetzt. Es scheint, als sei dies der Auftakt zu einer längeren gesellschaftspolitischen Debatte gewesen …

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