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Nachrichten


Berlin. Am 2. September 2016 ist das neue, rund drei Monate zuvor vom Bundestag beschlossene „Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften“ in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurden die Beteiligungsrechte der Bundeswehrsoldaten gestärkt. Zugleich wurde eine politische Vorgabe der Regierungsparteien aus dem Koalitionsvertrag in die Tat umgesetzt. Heute, also mehr als zwei Jahre später, steht immer noch eine Neufassung der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) 1472/1 – „Soldatische Beteiligung in der Bundeswehr“ – aus. Der Deutsche Bundeswehr-Verband hat diesen Missstand bereits im Juli vergangenen Jahres heftig kritisiert. Am 11. Oktober dieses Jahres richteten Abgeordnete der AfD-Bundestagsfraktion in der Angelegenheit nun eine Kleine Anfrage an die Regierung, die das Verteidigungsministerium beantwortete.

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Berlin. Beschämender Hitlergruß, Sieg-Heil-Gebrüll, krasse Tattoos mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, dumpfe Musik aus der rechten Szene, rechtsradikale Bemerkungen, fremdenfeindliche Sprüche, volksverhetzende Internetauftritte – Jahr für Jahr müssen sich Bundeswehr, Parlament, Medien und Öffentlichkeit mit einer ausgesprochen kleinen Minderheit von Soldatinnen und Soldaten befassen, die durch ihre Propagandadelikte dem Ruf der Streitkräfte insgesamt schaden. Die Linken wollten vor Kurzem von der Bundesregierung wieder einmal mehr über den „Umgang der Bundeswehr mit Rechtsextremisten in ihren Reihen“ in Erfahrung bringen. Am 15. Mai beantwortete die Regierung eine entsprechende Anfrage von Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz und weiteren Abgeordneten dieser Bundestagsfraktion.

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München. Das Gefährdungs- und Schadenspotenzial des Phänomens „Cybercrime“ ist nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes (BKA) unverändert hoch. In seinem im September vergangenen Jahres veröffentlichten „Bundeslagebild“ zur Internetkriminalität spricht die Behörde von 59.494 Fällen, die einen Gesamtschaden von rund 71,2 Millionen Euro angerichtet hätten. Nach Einschätzung des BKA wird der Bereich „Cybercrime“ auch in den kommenden Jahren „ein weiter wachsendes Problem darstellen, dem die Sicherheitsbehörden sowohl präventiv als auch repressiv weiterhin entschlossen entgegenwirken müssen“. Die Bundeswehr ist den Attacken im Netz ebenfalls ausgesetzt und hat mit der Einrichtung einer IT-Sicherheitsorganisation im Jahr 1992 frühzeitig auf die Cyber-Bedrohungen reagiert. An der Universität der Bundeswehr München wurde zudem im April ein neues Forschungszentrum zur ganzheitlichen Cyber-Abwehr gegründet.

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